Hi zusammen,
wir müssen Hartz IV beziehen. Logischerweise versuchen wir mit allen Mitteln, aus diesem Dilemma rauszukommen.
Deshalb habe sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin einen freiberuflichen Nebenjob angefangen.
Die zusätzliche Arbeit für unseren "Leistungsbearbeiter" läßt er uns deutlichst spüren. Eigenltich sollte die neue Leistungsperiode am 01.03. anfangen. Jetzt haben wir aber schon das zweite Schreiben erhalten, daß etwas fehlen würde.
Nun haben wir wieder ein Anschreiben bekommen, daß der neue Bedarf erst genehmigt werden kann, wenn ich meine abschließende Einkommensbescheinigung für das letzte halbe Jahr abgebe.
Meine Frage nun: darf man die neune Leistungen zurückhalten? Was hat die eventuelle aber nicht existente Überzahlung mit dem neuen Bedarf zu tun? Noch dazu wo mein Ansprechpartner weiß, daß bei meinem Nebenjob durch die hohen Fahrtkosten kein Gewinn erwirtschaftet wurde!!!
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Indie