Neue Bewilligung erst nach abschließender Angabe der Einnahmen

  • Hi zusammen,


    wir müssen Hartz IV beziehen. Logischerweise versuchen wir mit allen Mitteln, aus diesem Dilemma rauszukommen.


    Deshalb habe sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin einen freiberuflichen Nebenjob angefangen.
    Die zusätzliche Arbeit für unseren "Leistungsbearbeiter" läßt er uns deutlichst spüren. Eigenltich sollte die neue Leistungsperiode am 01.03. anfangen. Jetzt haben wir aber schon das zweite Schreiben erhalten, daß etwas fehlen würde.
    Nun haben wir wieder ein Anschreiben bekommen, daß der neue Bedarf erst genehmigt werden kann, wenn ich meine abschließende Einkommensbescheinigung für das letzte halbe Jahr abgebe.


    Meine Frage nun: darf man die neune Leistungen zurückhalten? Was hat die eventuelle aber nicht existente Überzahlung mit dem neuen Bedarf zu tun? Noch dazu wo mein Ansprechpartner weiß, daß bei meinem Nebenjob durch die hohen Fahrtkosten kein Gewinn erwirtschaftet wurde!!!


    Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.


    Gruß
    Indie

  • weil sich die leistungen nach ALG II aus der differenz aus bedarf und einkommen richten, kann man die leistungen auch erst nach abschluss der berechnung definieren, es liegt also an dir so schnell als möglich das einkommen und die aufwendungen darzustellen und nicht am sachbearbeiter

  • Mit der Sache stellen sich manche SB stur oder wollen es nicht begreifen. Wir hatten vor einiger Zeit auch immer das Problem, wenn mein Mann 1-2 Monate zu Hause war und er dann wieder angefangen hat zu arbeiten, bekam er erst im nächsten Monat das Geld vom Arbeitgeber. Dummerweise fiel die Zeit auch immer in die Neuberechnung des Antrages, so dass wir eigentlich 1,5 Monate ohne Geld gewesen wären. Die eine SB sagte auch immer, sie brauch erst die neue Lohnbescheinigung, bis ich dann nach einigem hin und her an eine andere geraten bin, ihr das noch mal erklärt habe, und wir sind dann überein gekommen, dass eine bestimmte realistische Summe als Einkommen genommen wird und bei der Neuberechnung ich entweder was zurückzahlen muss oder noch was nachbekomme. So blieben wir nicht ohne Geld. Ich musste aber hartnäckig bleiben, sonst wird man abgewimmelt.
    Viele Grüße

  • weil sich die leistungen nach ALG II aus der differenz aus bedarf und einkommen richten, kann man die leistungen auch erst nach abschluss der berechnung definieren, es liegt also an dir so schnell als möglich das einkommen und die aufwendungen darzustellen und nicht am sachbearbeiter


    Danke erstmal für die Info. Es ist blos ärgerlich, daß immer wieder ein neues Schreiben fehlen soll!!!!


    Die Leistungen für das letzte halbe Jahr lassen sich erst abschließend definieren, wenn mein Abschlußbericht vorliegt. Das ist klar. Eine eventuelle Rückzahlung ist von mir zu tragen. Auch klar.


    Aber was haben die zurückliegenden Leistungen mit den zukünftigen zu tun? Wenn die ARGE schon vor vier Wochen die neue Bewilligung geschickt hätte, was dann? Ich kann erst nach dem 28.2. meinen Abschluß machen. Also hätte ich dann ja gar nicht vorher beantragen können und stünde ohne Hilfe da.


    Was fällt als nächstes ein? Mir wurde kein Formular für den Vermieter mitgeschickt, es wurde auch nicht angefordert. Nun auf einmal ist es dringend notwendig.


    Klar, daß ich meine Angaben sofort mache. Meines Wissens beantrage ich aber nun Leistungen für das nächste halbe Jahr. Relevante Angaben müßten sich doch auf die Zukunft, nicht auf die Vergangenheit beziehen.


    Viele Grüße
    Indie

  • Na ja; dort sitzen auch nur Menschen. Und die müssen Checken, wie sie was werten und versuchen, einen Mittelwert zu finden; daher beziehen sie Gesamtzeiträume in ihre Überlegungen mit ein und schätzen. Denn auch sie werden in ihrem Handeln überprüft. Irgendwie stehen wir alle, steht jeder, unter Druck.

  • naja es kann keine entschuldigung für den bürger sein, das jemand ohne hilfe dasteht... ist klar
    ich vermute das es dem sachbearbeiter nicht klar ist, das du ohne mittel dastehst, also ab zum amt und das ZAUBERWORT MITTELLOSIGKEIT verwenden... weiterhin ist die frage der derzeitigen krankenversicherung und natürlich die kosten der unterkunft zu klären, denn ein zögern des amtes darf keinesfalls auswirkungen auf das wohngefüge des antragstellers haben...
    aber richtig ist es schon, wenn ein sachbearbeiter vergangenheit und gegenwart als anhaltspunkt für die zukunft nimmt
    es entsteht ja nicht dauernd ein neuer anspruch, sondern nur einmal und der verändert sich dann mehr oder weniger oft