Drigende Frage!

  • Hallo ich habe eine drigende Frage!
    Und zwar kann ich im August, eine Ausbildung zur Verkäuferin anfangen.
    Meine Frage ist, da ich 24 bin kann ich mich ohne weiters ummelden, bei meinen Freund.
    Mein Freund wohnt auch noch zu Hause, keiner aus seiner Familie bezieht Hartz 4.
    Ich möchte mich gerne Ummelden, da die ARGE mein Geld ja dann was ich in der Ausbildung verdiene auch komplett meinen Eltern anrechnet, da meine Eltern und ich Hartz 4 beziehen, da wir ja eine Bedarfsgemeinschafft sind.
    Was kann ich tuen, kann mir hier jemand weiterhelfen, wäre echt toll.:confused:

  • Die ARGE rechnet dein Geld nicht komplett deinen Eltern an. Nur die Miete wird so berechnet, dass du auch einen Anteil tragen müßtest, also wenn ihr Drei seid wird die Miete gedrittelt. Zwei Drittel erhalten deine Eltern nach wie vor und deinen Anteil, das letzte Drittel müßtest du tragen. Ihr seid dann keine Bedarfsemeinschaft mehr zu Dritt. Zur BG - Bedarfsgemeinschaft zählen dann nur noch deine Eltern und du zur HG - Hausgemeinschaft.

  • Wenn du dann von der ARGE kein Geld mehr bekommst, geht das ohne weiteres. Rechnerisch kommt es nun drauf an, wohnt dein Freund im gleichen Ort und müsstest du dort Unterkunftskosten bezahlen und wieviel Lehrlingsgeld bekommst du dann. Aber wie gesagt, ohne Bezug von der ARGE kannst du ausziehen ohne zu fragen.
    Viele Grüße

  • wenn leistungen nicht benötigt werden kannst du dich aufhalten und hinziehen wo du möchtest, natürlich werden die kosten des umzuges nicht übernommen, aber wenn du ausziehst dürfte auch keine drittelung der miete mehr vorgenommen werden, da es ja um den tatsächlichen aufenthalt geht, und der ist ja dann offensichtlich nicht mehr bei deinen eltern, sofern du den umzug nachweisen kannst (neue meldebescheinigung)


    nunmehr könnte sich aber für deine eltern etwas ändern: kein kindergeld mehr, und evtl wird die wohnung zu groß oder zu teuer... aber da müsste man genau hingucken