bald 25; bin ich Leistungsberechtigt?

  • Hallo an Alle,


    ich werde in ein paar Tagen 25 und möchte natürlich auch mal bei meinen Eltern ausziehen!


    Meine Situation:


    Ich bin in der s. g. ersten Ausbildung (die vorherige habe ich aus schwerwiegenden Gründen abgebrochen),
    werde, wie schon erwähnt, in ein paar Tagen 25 Jahre,
    verdiene 500,- brutto (ca. 400,- netto),
    arbeite zudem noch in einem Minijob (ca. 85,- netto)
    Meine Eltern sind beide keine Hartz4-Empfänger.


    Meine Frage ist jetzt, bin ich Leistungsberechtigt für eine eigene Wohnung?


    Danke für eure kommenden Antworten:)
    kleine84

  • Hallo kleine84,


    Du kannst ausziehen, sobald Du es Dir selber leisten kannst oder ein zwingender Grund für Deinen Auszug vorliegt, z. B. Ausbildungsplatz weitab vom Wohnort. Wäre letzteres gegeben, würde geprüft werden, ob Deine Eltern aufgrund ihres Einkommens zu Unterhaltszahlungen für Dich herangezogen werden können.


    vG Berthold

  • Hallo kleine84,


    sobald du 25 bist, bildest du mit deinen Eltern keine BG mehr. D.h. sie müssen dich nicht mehr unterhalten. Allerdings bist du als Auszubildene in der Regel nicht anspruchsberechtigt. Du könntest BAB beantragen oder/und Wohngeld. Bei BAB weiß ich nicht, ob die abgebrochene Ausbildung ein Problem ist.
    Da würd ich mich mal informieren, ich glaub du brauchst auch erst ne Wohnung und kannst dann BAB beantragen.


    LG, Jalale.