Jugendamt Unterhaltstitel

  • Hallo,


    habe einen Bekannten, geschieden, eine Tochter für die er Unterhalt zahlt. Die Mutter des Mädchens hat eine Beistandschaft beim Jugendamt. Er geht arbeiten, hat alle relevanten Unterlagen beim Jugendamt eingereicht und es wurde ein neuer Titel festgelegt. Jetzt bekomt er ca alle 6 Monate Post vom Jugendamt und die Behörde ändert auch jedesmal den Unterhaltsbetrag. Weiß jemand von euch, ob die Behörde wirklich alle Nase lang den Unterhalt neu festlegen kann, gerade so wie es der Mitarbeiterin passt? Vorallem hat sich sein Gehalt nicht verändert und plötzlich soll er knapp 100 € mehr im Monat zahlen.
    Sollten noch Fragen sein, an die ich mom nicht denke, meldet euch. Ich hoffe mir / ihm kann jemand weiter helfen.


    LG Mandy

  • Hallo,
    der Unterhalt richtet sich nach der " Düsseldorfer Tabelle"..
    Dort wird festgelegt, welcher Unterhalt dem Kind in einem bestimmten Alter " zusteht"..
    Es wird nicht " Willkürlich" ausgesucht, was ein Vater / oder Mutter zu zahlen hat, es sei´denn, er /sie verdient "unmengen" an Geld..
    In diese Tabelle kann jeder einsehen!
    Einfach mal unter:
    Düsseldorfer Tabelle nachschauen, da steht das Alter und der dazugehörige Unterhalt des Kindes drin.
    Dann seid ihr Informiert..
    Gruß, Claudia

  • Ja, ich könnte mir auch vorstellen, dass das Kind vielleicht gerade altersmäßig in die nächsthöhere Stufe gekommen ist und sich der Mehrbetrag dadurch erklärt und vielliecht auch durch das gerade Anfang des Jahres erhöhte Kindergeld.

  • Danke für eure Antworten.


    Seine Tochter ist noch nicht in die nächsthöhere Stufe vorgerückt das kommt erst im November 2009. Wir wissen auch das sich die Jugendämter an die Düsseldorfer Tabelle halten. Unser Problem ist nur das das Jugendamt alle 6 Monate nach seinen Einkünften fragt und jedesmal kurze Zeit später ein neuer Bescheid kommt und er jedesmal einen neuen Unterhaltstitel beim Jugendamt unterschreiben muß.
    Mir ist nur bekannt, dass man alle 2 Jahre eine Anpassung des Unterhalts vornehmen lassen kann. Undf wie gesagt, sein Gehalt hat sich in keinster Weise erhöht.


    LG Mandy

  • achso... ich dachte das geht über UVG, aber grundsätzlich ist natürlich das einkommen grundlage des unterhalts, somit wird es von den beiständen auch regelmäßig abgefragt, um nötigenfalls den unterhalt zu bereinigen
    das ist keine willkür sondern liegt einerseits im ermessen der beistände aber auch in ihrer pflicht, denn wenn z.B. das kindergeld verändert wird, ändert sich schließlich auch die unterhaltsschuld... alles klar?

  • Nochmal zur besseren Verständigung:



    Uns geht es darum ob das Jugendamt alle 6 Monate neu berechnen darf, ohne Einkommenserhöhung wird trotzdem immer mehr Unterhalt verlangt und das Kind ist auch nicht in eine andere Altersgruppe gewechselt.

  • Hallo,


    also das Jugendamt bzw. die Mutter darf den Unterhalt nur alle 2 Jahre prüfen lassen, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Außer die Mutter hat einen "Verdacht", dass der Vater schwarz oder sein Arbeitgeber ihm Geld zusteckt, aber auch dann muss die Kindesmutter dies beweisen. Habt ihr beim JA schon mal nachgefragt warum der Kindesvater alle 6 Monate angeschrieben wird?


    Was ich dir Mandy bzw. dem Kindesvater rate, sich mal einen Anwalt holen... und wenn man sich bei einem Beratungsgesräch nur mal informiert oder geht mal aufs JA zu einem anderen Sachbearbeiter und fragt mal dort nach... und wenn die sagen dass ihr euch an die zuständige wenden sollt, macht es einfach so... ruft beim JA an und frgat tel. nach.

  • Hi Mandy


    Hab gerade ne Trennung mit Unterhalt hinter mir. Nach meinen Erfahrungen ist es grundsätzlich so, das sich der Kindesunterhalt nach dem breinigten Nettojahreseinkommen des vorangegangenen Jahres richtet. Der zu zahlende Unterhalt deines Bekannten wird also nach dem Einkommen des letzten Jahres festgestzt und hat dann auch für mindestens ein Jahr Gültigkeit. Das JA kann also nicht während dieser Jahresfrist aufgrund eines derzeitigen höheren Monatsgehalt den Unterhalt nach 6 Monaten neu festsetzen. Zumal dein Bekannter ja gar nicht mehr verdient als noch vor sechs Monaten. Vielleicht hilfts dir ja . LG Nero75

  • Steht denn in dem neuen Bescheid betreffend die Erhöung ein Grund dafür, oder bekommt man nur einen Berechnungsbogen. Anhand eurer Unterlagen durch Zahlenabgleiche müßte sich doch irgendwie nachvollziehen lassen, an welcher Stelle sich etwas geändert haben soll. Falls dem nicht so ist, würde ich um Vorlage der Berechnungsgrundlage bitten. Vielleicht hat ja auch irgendein SB einen Fehler gemacht, irgendwelche Freibeträge nicht berücksichtigt oder dergleichen. Und bei der Gelegenheit würde ich auch gleich mal nachfragen - sinnvoll wäre, alles schriftlich zu tun -, worauf diese ständigen aus dem Rahmen fallenden Überprüfungen zurückzuführen sind.