Mein Sohn wohnt bei mir (seinem Vater).
Er ist arbeitslos seit über 1 Jahr und Hartz4 wurde abgelehnt, da sein Vater Einkommen hat.
Wir sind nun eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich als sein Vater unterstütze ihn nun in allen Dingen, vor allem finanziell.
Was und wieviel, mit welcher Begründung kann ich seine Kosten die ich zahle in der Einkommensteuererklärung 2008 angeben?
Sind das dann aussergewöhnliche Belastungen?