Entschädigung Wasserschaden= Einkommen

  • :confused:


    Hallo liebe Experten,
    wir haben ALG2 beantragt und warten seit wochen auf eine anweisung aber das ist ein anderes thema ..
    unsere frage ist folgende: unsere nachbarn hatten einen wasserschaden, der reparaturen auch in unserer wohnung zur folge hatte; für die unannehmlichkeiten die wir hatten zahlt der vermieter zum einen 100 euro entschädigung und nochmals 32 euro für den erhöhten enrgiebedarf des entlüftungsgerätes.
    Müssen wir das medlen und wird uns das als Einkommen oder Vermögen angerechnet und abgezogen ?
    Wir sind der Meinung das uns das zusteht da wir ja den ganzen Schmutz, Lärm ertragen mussten und den Aufwand hatten, jedoch wollen wir uns nicht strafbar machen.
    WER WEISS RAT ??
    liebe Grüße

  • Liebe(r) Kitty121, danke für die nachricht. das verstehe ich leider nicht ganz. unser vorläufiger bescheid geht ja von einem einkommen aus (meine frau halbtag + ich selbstständig). diese ek ist grundlage für unser alg-zuschuss ..., meinen sie die entschädigung wird von dem alg zuschuss abgezogen oder belibt uns als freier betrag erhalten ??? danke für einen weiteren hinweis. mfg Freelancer

  • Eine Entschädigung für einen Wasserschaden ist doch dazu gedacht diesen zu beheben ..... Damit wäre sie doch zweckgebunden und eben dafür auszugeben..


    Angeben und darauf hinweisen, daß es eine Zweckgebundenen Einnahmen ist..

  • Eine Entschädigung für einen Wasserschaden ist doch dazu gedacht diesen zu beheben ..... Damit wäre sie doch zweckgebunden und eben dafür auszugeben..


    Angeben und darauf hinweisen, daß es eine Zweckgebundenen Einnahmen ist..


    Hallo nochmals und danke für die tipps!
    Ich bin immer noch unsicher, denn der eigentliche schaden, dh neu streichen und verputzen wurde vom vermieter bezahlt an die handwerker. andere zwecke könnte ich nicht belegen. ja- gut ich hatte arbeit: schränke abhängen, vom schimmel befreien, einlegware neu sortieren und das ganze wieder rückwärts, hab auch leisten mühsam abgemacht und den entwässerungsapparat regelmäßig vom wasser befreit, - aber das war meine , bzw unsere eigene arbeit: kann man das als zweckgebundene Einnahme deklarieren ? wäre ja nur fair, aber ich weiss halt nicht ob das so zulässig ist und das letzte was wir wollen wäre eine blöde klage wegen hintergehung o.ä. ..
    ?????
    lg
    F.