Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen.


    Ich lebe hier in einer Wohnung in die ich eingezogen bin, weil ich dachte es wäre alles schön. Nach und nach kamen dann die kleinen oder auch größeren Probleme zum Vorschein. Ich meine damit Schimmelbildung und absolut keine Isolierung, Zugluft durch alle Fenster. Ich heize also für draußen. Mein Vermieter meint dazu nur dass das Haus halt schon alt ist.
    Der Hammer kam nun: Die Nebenkostenabrechnung. Ich darf mal eben knapp 600,00 € nachzahlen.
    Allein 400,00 € davon für Heizung. 100,00 € für den Schornsteinfeger und der Rest für Wohngebäudeversicherung, Kontoführungsgebühren und Steuern an meinen Vermieter.


    Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich irgendwie Unterstützung bekomme? Denn bei H IV und alleinerziehende Mutter ist das alles nich so einfach mit dem mal eben bezahlen...


    Liebe Grüße
    Zicke2002

  • Wie viele Wohneinheiten hat denn euer Wohnhaus? Alleine schon die Kosten für den Schornsteinfeger kommen mir irgendwie sehr hoch vor. Ich zahle für die im 2-Jahres-Rhythmus stattfindende Pflichtkontrolle gerade mal um die ca. 46 €. Und bei dir müßte das ja eigentlich auch schon zu einem gewissen Teil in der Vorauszahlung (Nebenkosten) drin sein. Laß` dir doch mal die gesamten Unterlagen, aus denen die ganze Nachforderung errechnet wird, zeigen. Falls ihr nicht viele Mietparteien seid und dir das unangenehm ist, sagst du einfach, dass das für das Am benötigt wird.

  • @ lirafe:


    Du hast recht, es ist in der Tat sehr hoch die Rechnung für den Schornsteinfeger. Das liegt daran, dass mein Vermieter dann einfach ma den teuersten genommen hat.
    Ich komme leider bei meinem Vermieter nicht weiter. Mittlerweile möchte ich auch nur noch aus dieser Wohnung raus, da hier nix isoliert ist und Schimmelbildung im Wohn/Schlaf-zimmer.
    Leider gibt es hier nur momentan keine Wohnungen, die ich mir auch mit meinem Kind leisten kann. Ich zahle hier auch schon genug und das übernimmt das Amt auch nicht.
    Weiter weg ziehen geht wegen meinem Sohn nicht.

  • Sorry, aber selbst der allerteuerste Schornsteinfeger kann nicht soviel kosten, und wer weiß, wie es hinsichtlich der weiteren Kostenpunkte aussieht bei genauerer Prüfung. Nu` kneif nicht, sondern frage genau nach. Und gerade, wenn du Kinder hast, für die du verantwortlich bist, solltest du im Falle von Schimmelpilzbildung usw. handeln. Wenn nicht für dich, dann für die Kleinen. Ich habe hier zwei "Kinder", die Astmatiker sind (u.a. durch Schimmelpilze). Diese Krankheit nimmt richtig komplexe Ausmaße an - mitunter Jahre später - und ist irreparabel. Daher sind dies auch Kündigungsgründe und/oder Mietminderungsgründe. Denk an deine Kinder und werde tätig. Den ersten Schritt - hier zu fragen - hast du doch immerhin schon getan.

  • nun ein schornsteinfeger kann schon soviel kosten, denn er kann einmal im jahr kommen zur prüfung der heizung und je schornstein bis zu zweimal zum kehren....was sind da hundert euro? , natürlich kann man ja die berechnungsunterlagen einsehen und auf notwendigkeit prüfen
    naja und das heizung teurer wird wusste jeder, kann keiner kommen und sagen WUSSTE ICH NICHT...

  • Dein Veremieter kann sich im Regelfall den Schorsteinfeger gar nicht aussuchen, denn es gibt bestellte Bezirksschornsteinfeger ! Soweit ich weiß ist das überall so! Jedenfalls hier in Niedersachsen. Erst ab 2010 kann man überhaupt andere Schornsteinfeger nehmen. Und die Höhe der Gebühren hängt z.b auch davon ab wievile Schornsteine ein Haus hat , ob eine Kaminofen , offener Kamin etc da ist.


    Wir zahlen für unser ganzes Haus auch nur 46 Euro pro Jahr für Messung, Fegen und Begehung.


    Und das ist ein normales Preis.


    Grundsteuer ist umlegbar , wird aber normalerweise mit in die Abschläge genommen..... Und da die nicht erhöht wurde, kann es kaum daran liegen, daß Du nachzahlen musst..


    Geäudeversicherung wird auch nicht so viel höher - eher gar nicht. Daran kanns auch nicht liegen. Auch diese kosten werden in die monatliche Vorrauszahlung mit einberechnet.


    Ist überigens im Mietvertrag vereinbart, daß diese Kosten zur monatlichen Umlage zählen ???? Wenn das nicht drin steht, dann musst Du es auch nicht zahlen...



    So habe mal gegoogelt : schornsteinfeger kann man sich nicht wählen ! es ist in ganz Deutschland so , daß es festgelegte Bezirksschornsteinfeger gibt , die man nehmen muss.... Wählen ist erst für die Zunkunft erlaubt---- Wer das mal nachlesen möchte kann es hier:http://www.sueddeutsche.de/immobilien/937/310864/text/



    Und dem Threadstarter rate ich einfach mal sich wirklich über die Sachverhalte zu informieren, bevor er solchen Sch-.--- ( den teuersten Scvhornsteinfeger gewähtl ) postet..


    Sorry - aber wenn das schon falsch ist , wer weiß was dann alles noch so nicht stimmt...


    Schimmelbildung kann auch am falschen Heizen und Lüften liegen.... Und so abwegig ist das wirklich nicht immer.... Viele Leute lassen ihre Räume einfach viel zu sehr asukühlen und verballern dann unnötig Energie zum Hochheizen.....

  • Ich habe das letzte jahr meine nebenkostenabrechnung bekommen.Diese schickte ich mit der post zur arge,und was tat ich warten ---warten nix passiert außer das der Vermieter kam,und nachfragte wegen diesen kosten 356,00 euro wo die den bleiben ,ich hatte keine Ahnung das man ein antrag stellen muß.So tat ich dies,aber der ist dort nie angekommen.Dabei hab ich ein nachweis. So hab ich nochmal ein antrag gestellt und dieses spiel geht seit letztes jahr Nov. 08...Jetzt bekam ich eine einladung deren ich folgte..
    1.) Hat diese frau mich fertig gemacht ,und dann muß ich arbeiten gehen kein problem mach ich gerne ,meine kinder müßen auf sich selbst aufpassen ..alter 9 und 12 ja. Da es meine finanzielle lage gar nicht erlaubt meine kinder irgendwo unter zu bringen da alles geld kostet.Nix desto trotz fragte ich nach der übhernahme meiner Nebenkosten..Und man hat mich rausgeworfen,weil ich mich aufgeregt habe ,,,Jetzt aber weiß ich gar nicht ob man mir da hilft oder nicht ,noch mehr schulden,,habe eh nur 200 euro zum leben und bezahle an die arge jeden monat 20 euro zurück,ich habe das gefühl das man mich verarscht ,weiß nicht was ich tun soll...Kann jemand mir eine rat geben...
    Vielen Dank

  • Das ist typisch man kommt Dir unverschämt aber wehe Du konterst diese Praktik dann vrsucht man Dich mit Hasuverbot aus der ARGE zu verbannen. Absolut assoial ist das. Ich rate Dir nimm einen Zeugen mit und dann sprich dort vor und erkläre wie Du den Ablauf siehst und jetzt was ganz wichtiges, bestehe darauf das dieses zur Niederschrift wortwörtlich niedergelegt wird, dann wird sich diese SB hüten ausfallend zu werden, ich frage mich was sich diese Pfeifen eigentlich glauben sich gegenüber jedem ALG II Antragsteller heraus nehmen zu dürfen!


    Notfalls gehste zur Polizei und bittest um Unterstützung/Begleitung zum Termin damit später bestätigt werden kann das Du Dich korrekt verhalten hast. Und um ein Hausverbot auch rechtlich Abschecken zu können. Nur weil ein SB Dir Hausverbot ausspricht muss er noch längst nicht dazu befugt sein, das ist in der Regel wenn überhaupt der Teamleiter oder der Leiter der ARGE. In meinem Fall hatte nicht einal der Teamleiter da sHausrecht weil die ARGE in einem Nebentrakt des Rathauses ntergebracht ist und für's Rathaus hat der Bürgermeister das Hausrecht.


    Mndliches Hausverbot hat zude nur 24 Stunden Gültigkeit will man Dich also am nächsten Tag nicht schon wieder rauswerfen muss das Hausverbot Schriftlich und Begründet erfolgen und auch dann ist die Gültigkeit auf 8 Tage beschränkt darüber hinaus muss ein Richterlicher Beschluss vorliegen und der hört Dich in jedem Fall dazu an!


    Also Hin und auf Niederschrift bestehen und dann kannst Du z.B. über da gericht eine Rechtsbeihilfe in Form eines Anwalts bekommen!


    Dnn hat die ARGE meistens keine Chance mehr sich derart assozial zu verhalten!


    Gruss

  • @manu42
    Soviel ich weiß, jedenfalls war das bis vor einiger Zeit noch so und ich habe nichts von einer Änderung gehört, brauchst du solange, bis dein zweites Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat, nur einer Teilzeittätigkeit (= Halbtags) nachgehen. Das hat Gründe, die in der Kinderbetreuung liegen und ist nicht umsonst so vom Gesetzgeber festgelegt. Längere Betreuung würde außerdem auch mehr Kosten (jedenfalls ist das bei uns hier so gestaffelt kostenmäßig).
    Gruß. Lirafe

  • habe meine jahresabrechnung vom jahr 2008 bekommen und haben ein guthaben von 1050euro bekomme aber hartz4.leztes jahr wurde beim guthaben keine miete gezahlt und das mietgeld ging an mir.aber die gwg ist seit dieses jahr kein eingentümer mehr von dem haus und kann somit nicht als miete angerechnet werden.meine frage an euch nun bekomm ich mein guthaben ausgezahlt ohne das es als einkommen angerechnet wird?da die gwg mir das guthaben nur auszahlt mit einverständnis der arge

  • Du mußt das Guthaben der ARGE melden bzw. werden sie es ja sehen wenn du deine Abrechnung einreichst und dann wird es dir als Einkommen gerechnet.Könnte also sein je nachdem wie hoch deine Leistungen sind das du einen Monat nichts bekommst.Warum allerdings die ARGE ihr Zustimmung zur Auszahlung geben soll verstehe ich nicht so ganz.

  • Die schauen ja wie sie geld sparen können...So viel ich weiß muß man jeden euro den man Hat melden,die sollen das geld behalten sag ihnen das ,sollte es allerdings dein eigenes geld sein das du da bezahlt hast,ohne die arge dann werden sie dir wahrscheinlich einen monat nix geben....Allerdings könntest du dir bei einer sozialeinrichtung nachfragen...Caritas die haben eigentlich immer die richtigen antworten...

  • @manu42
    Soviel ich weiß, jedenfalls war das bis vor einiger Zeit noch so und ich habe nichts von einer Änderung gehört, brauchst du solange, bis dein zweites Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat, nur einer Teilzeittätigkeit (= Halbtags) nachgehen. Das hat Gründe, die in der Kinderbetreuung liegen und ist nicht umsonst so vom Gesetzgeber festgelegt. Längere Betreuung würde außerdem auch mehr Kosten (jedenfalls ist das bei uns hier so gestaffelt kostenmäßig).
    Gruß. Lirafe



    hallo lirafe,


    mit interesse hab ich deine antwort (oben) gelesen und darf ich fragen: wieviel stunden genau sind "halbtags" und wo ist das festgehalten, kann ich das wo nachlesen?
    ich frage deshalb: nach 3jähriger elternzeit müsst ich in meinen job zurück; jedoch möcht ich (alleinerziehend) keinesfalls wieder vollzeit arbeiten, auch 6stunden sind mir für den anfang zuviel (um noch der erziehung meiner tochter gerecht werden zu können)...
    zu wieviel stunden arbeit kann mich das amt denn verdonnern (beziehe derzeit HARTZ 4)???


    weiss jemand etwas genaues?


    ich bedanke mich herzlich,
    nancy

  • Nancy
    Ich brauchte seinerzeit nur 4 Std. täglich zu arbeiten, das ist in etwa die Zeit, die neben der Fahrtzeit ein Kind vormittags im Kindergarten betreut werden kann, also sozusagen als "Mittagskind" ohne Mittagsschlaf und Nachmittagsbetreuung. Ich würde an deiner Stelle ganz konkret - oder wenn du keine gute Sachbearbeiterin hast -, allgemein bei einer Hotline-Beratungsstelle nachfragen. Wo genau das steht, weiß ich nicht. Wie ich darauf komme - durch einen Zufall. Ich bin seit einem Unfall nicht mehr richtig gesund, kann nur Teilzeit arbeiten und sollte daher, weil schwer vermittelbar, nur für ein halbes Jahr (statt einem ganzen) Arbeitslosengeld erhalten. Ich habe deswegen herumtelefoniert und hatte offensichtlich eine nette Teamleiterin, die eine "Lücke" gefunden hatte. Sie sagte, dass ja mein zweites Kind noch keine 12 Jahre alt ist und ich daher natürlich nicht volltags arbeiten muss, sondern nur halbtags und also auch den vollen Satz ALG I erhalte. Das war schlüssig und läßt sich umgekehrt auch anwenden. Irgendwo muß das festgehalten sein, weiß aber nicht wo. Aber selbst im Unterhaltsrecht ist es so geregelt, dass "Frau" nur halbtags arbeiten muss, solange Kind "klein" ist und der Mann daher für diese Zeit auch zur Unterhaltszahlung für die Mutter verpflichtet ist.

  • Nancy
    Ich brauchte seinerzeit nur 4 Std. täglich zu arbeiten, das ist in etwa die Zeit, die neben der Fahrtzeit ein Kind vormittags im Kindergarten betreut werden kann, also sozusagen als "Mittagskind" ohne Mittagsschlaf und Nachmittagsbetreuung. Ich würde an deiner Stelle ganz konkret - oder wenn du keine gute Sachbearbeiterin hast -, allgemein bei einer Hotline-Beratungsstelle nachfragen. Wo genau das steht, weiß ich nicht. Wie ich darauf komme - durch einen Zufall. Ich bin seit einem Unfall nicht mehr richtig gesund, kann nur Teilzeit arbeiten und sollte daher, weil schwer vermittelbar, nur für ein halbes Jahr (statt einem ganzen) Arbeitslosengeld erhalten. Ich habe deswegen herumtelefoniert und hatte offensichtlich eine nette Teamleiterin, die eine "Lücke" gefunden hatte. Sie sagte, dass ja mein zweites Kind noch keine 12 Jahre alt ist und ich daher natürlich nicht volltags arbeiten muss, sondern nur halbtags und also auch den vollen Satz ALG I erhalte. Das war schlüssig und läßt sich umgekehrt auch anwenden. Irgendwo muß das festgehalten sein, weiß aber nicht wo. Aber selbst im Unterhaltsrecht ist es so geregelt, dass "Frau" nur halbtags arbeiten muss, solange Kind "klein" ist und der Mann daher für diese Zeit auch zur Unterhaltszahlung für die Mutter verpflichtet ist.




    aus dem neuen unterhaltsrecht geht eigentlich ja nur hervor, dass eine geschiedene frau nun deutlich schneller überhaupt einen job annehmen muss und eben auch eine vollzeitstelle (solange eine betreuung am wohnort möglich ist)... meistens ist es aber einzelfallentscheidung, da es auch von dauer der ehe usw. abhängt.
    das hilft mir nicht wirklich!
    ich würde gern konkret wo nachlesen wollen, zu wieviel stunden arbeit am tag mich die ARGE verpflichten kann (bzw. wann ich eben auf geld von denen verzichten muss), wenn ich alleinerziehend mit einem 3 jährigen kind bin welches noch nicht in den kindergarten geht (also ab 3 jahren würde erst die eingewöhnung beginnen; das kind kennt noch keinen kindergartenalltag, war noch nie von der mutter getrennt). insbesondere interessiert mich, ob ich wirklich zu vollzeit verpflichtet werden kann und meinem kind wirklich schon in diesem alter ein 10-stunden-kindergartentag zugemutet werden kann.
    weiss jemand was genaues, hat vielleicht schon so was bei der ARGE durchgemacht?


    danke und lg nancy

  • Was den Zustand Deiner Miete angeht, würde ich dir ganz dringend raten, dass Du Dir Hilfe bei Verbraucherzentrale holst. Die können Dir diesbezüglich sicher weíterhelfen - habe auch gute Erfahrungen mit ihnen. Und da Du Hartz 4 bekommst bezahlst Du auch nur die Hälfte der Beratungskosten. Denn schon die Kosten für Schornsteinfeger sind a) zu hoch und b) soweit ich weiß, dürfen Kontogebühren nicht aufgeführt sein in der Abrechnung. Am Ende ist die ganze Abrechnung nicht richtig. Laß Sie da einfach Mal überprüfen. Und was die Nachzahlungen angegeht kannst du auf Amt Antrag zur Kostenübernahme stellen - vorrausgesetzt Deine Wohnung ist von Amt genehmigt sonst bekommst Du nämlich eine Ablehnung. Nochmal kurz zur Wohnung zurück: solltest Du zur Verbraucherzentrale gehen erkundige Dich mit wegen Mietminderung wäre in Deinem Fall unter den Bedingungen nämich zulässig und das beste was Du machen kannst.

  • so ein problem wegen der nachzahlung der nebenkosten hatte ich auch ich hab dann einfach an den vorgesetzten geschrieben und hab angedroht einen anwalt einzuschalten. eine woche später hatte mein vermieter sein geld. habt keine angst vor dem sachbearbeiter der hat nicht das letzte wort schon gar nicht wenn ihr im recht seit