Begriffsklärung

  • Hallo,


    Meine Bedarfsgemeinschaft bekommt seit kurzem "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II". Um mich über die Situation zu informieren sehe ich mich ein wenig auf diesen Webseiten um. Frage: Was bekomme ich da eigentlich?! Ist das ALGII? Hartz IV?

  • Hallo Bonzai,


    das ist im Prinzip das Gleiche. Also du beziehst ALG II (Arbeitslosengeld II), das entsprechende Gesetz heisst Hartz IV.


    LG, Jalale.


    hallo!


    du bekommst, wie du schon geschrieben hast:


    "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II".


    ALG II ist der Arbeitsbegriff der Agentur. Hartz IV hat sich eingebürgert, ist aber NICHT der Name des Gesetzes.


    Dieser heisst schlichtweg SGB II


    VG!

  • wenn du davon wirklich noch nichts gehört hast:
    das SGB II (ALG II / Hartz IV) ist die nachrangige sozialhilfe für arbeitsfähige personen,
    hier werden HLU _ Hilfe für den Lebensunterhalt_ und KDU_Kosten der Unterkunft_ unterschieden., beides zusammen ist der "bedarf" für die gesamte bedarfsgemeinschaft, von dem bedarf werden die einkünfte abgezogen und was am ende drunter steht ist der anspruch an Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II... alles klar?