Rückzahlung

  • Hallo Leute, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.


    Ich habe im Jahr 2008 ALG II bezogen und am 20. August 2008 einen neuen Job begonnen.
    Den Arbeitsvertrag von der Firma hatte ich am 03. September bekommen und bin direkt am nächsten Tag also am 04.September zum Amt gegangen und habe mich aufgrund meiner Areitsaufnahme dort abgemeldet.
    Und obwohl ich mich abgemeldet habe, wurde mir am 01.Oktober ( für den 01.10. - 31.-10. ) nochmal ALG II auf mein Konto überwiesen.
    Mein erstes Gehalt von der Firma hatte ich am 28. September bekommen. (Leider bin ich mitlerweile nicht mehr dort angestellt)


    Jetzt habe ich einen Aufhebungs-und Erstattungsbescheid bekommen wo das Amt die Zahlung für Oktobe zurückfordert.


    Muß ich nun das Geld zurückzahlen obwohl ich mich am 04.September abgemeldet hatte? :confused:


    Vielen Dank im voraus

  • Hallo Joelin,


    ja, du wirst das zurück zahlen müssen. Du bist zwar nicht dafür verantwortlich, dass sie zu lange gezahlt haben, warst dir dessen aber bewusst. Demzufolge hättest du damit rechnen können, dass eine Rückforderung erfolgt.
    Und das Amt hat ein Jahr nach Kenntnisnahme der rechtswidrigen Zahlung Zeit das Geld zurück zu fordern.


    LG, Jalale.

  • deine einzige chance wäre auf entreicherung und vertrauensschutz zu beharren, die einwände müssen aber auch glaubhaft dargelegt werden... ich weiß ja nicht um wieviel es geht, musst du selber wissen, aber dann müsstest du schonmal widerspruch mit entsprechender begründung einreichen, wobei der widerspruch grundsätzlich keine aufschiebende wirkung hat... es könnte hier also auf einen prozess vor dem sozialgericht ankommen, aber wie genau das zuständige sozialgericht entscheidet kann dir nur ein fachanwalt verraten, vielleicht hast du ja anspruch auf rechtsberatung... informier dich einfach bei deinem amtsgericht für einen beratungsschein, hauptsache die widerspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen,...