Hallo,
letzte Woche bekam ich Post vom Anwalt meines getrennt lebenden Mannes.Entgegen der Berechnung meines Anwalts hat dieser nun den Unterhalt für die drei bei mir lebenden Kinder um mehr als 200 € gekürzt. Kann sich mein Anwalt da so gewaltig vertan haben?
Mein Mann bekommt ca. 1950 € ausgezahlt.Wir haben 4 unterhaltsberechtigte Kinder. Mein 18j. Sohn lebt bei meinem Mann, die anderen drei bei mir sind 7, 10 un d 15 Jahre alt.Laut meines Anwalts bekamen diese drei insgesamt 630€, jetzt nur noch 425€.
In Abzug gebracht wurden ausser den Schulden für das gemeinsame Haus und eines anderen Darlehens natürlich die Berufsaufwandpauschale (obwohl ich garnicht weiß wofür, da mein Ex überhaupt keine Ausgaben in dieser Richtung hat),Zusatzversorgung, VBL-Rente und was mir völlig neu ist, auch der Bausparvertrag, die Risikolebensversicherung zur Absicherung des Hauses und die Gebäudeversicherung.
Was haltet ihr davon?
Sollte ich vllt. noch eine dritte Berechnung beim Jugendamt einholen?Oder darf ich das garnicht, weil ich einen Beratungsschein für meine Anwaltskosten beantragt habe? Woher soll ich nur wissen, wie es richtig ist?
Vllt. hat ja jemand ein paar Tipps und Antworten für mich! Das wäre toll!
LG, Vergissmeinnicht