Hallo
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich probiere es einfach
Also meine Mutter hat eine 3 Raum Wohnung da ihr Lebensgefärte verstorben ist muss sie jetzt von der Arge aus in einer kleineren Wohnung ziehen jetzt hat sie sich gekümmert und hat eine 2 Raumwohnung gefunden mit ca 48qm.Sie hat die 2 Raumwohnung den Mietvertrag schon unterschrieben jetzt sagt die arge das sie kein anspruch auf Malerbedarf hätte weil sie den mietvertrag eigenhändig unterschrieben hat und das sie keine unterstützung bekäme.
Ist das rechtens
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Hallo wir10,
es wäre richtig gewesen, sich die Wohnung erstmal nur anzusehen, dann zur ARGE, die Wohnung dort genehmigen lassen und dann Mietvertrag unterschreiben. Dies hätte man Deiner Mutter allerdings im Vorfeld sagen müssen, da sie von Seiten der ARGE ja schon angehalten war, sich eine kleinere Wohnung zu suchen.
Dennoch muss die ARGE die angemessenen Wohnungskosten tragen und auch weiterhin den Regelsatz zur Lebenshaltung an Deine Mutter bezahlen.Hat Deine Mutter eine schriftliche Ablehnung erhalten?
vG Berthold
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