Trennungs vorbereitung

  • Guten Tag. Schön das es so eine Plattform gibt, um Menschen mit infos helfen ihre schwierige zeit die sie erleben zu bewältigen. Zu unserer Situation, ich und meine Frau haben lange jahre beziehungskrisen, haben immer wieder versucht im Namen unserer Kinder 2/8 die Ehe aufrecht zuhalten. Aber wir haben keine Kraft mehr diesen Kapf aufrecht zuhalten. Folgende Situation wir beide sind Hart4 empfänger, und leben in einer 3 Zimmer Wohnung. Um meinen Kinder die Trennung so leicht wie möglich zu machen haben ich und meine Frau entschieden das ich aus der Wohnung ausziehen werde. So nun zu meinem Problem, da ich und meine Frau keinerlei wirtschaftlichen rücklagen haben, ist das ein ganz grosses Problem. Ich würde gerne einige fragen stellen, wenn dies bezüglich antworten kommen würde mir zum teil sher geholfen werden.


    1: Welche Anträge muss ich stellen?
    2: Eine Wohnung zum ausziehen, wie kann ich sie mieten wenn ich doch kein Geld besitze?
    3: Bekomme ich auch hilfe für erstaustattung?
    4: Muss meine Ex Frau etwas beantragen?
    5: Muss ich bei der reihenfolge der anträge etwas beachten?
    6: Gibt es noch anliegen oder anträge die ich stellen muss die nicht automatisch geändert wird?


    Im moment bin ich sher traurig, wenn ich etwas vergessen sollte würde ich mich trotzdessen für die info freuen.


    Ich bedanke mich im voraus,


    mfg


    Dieter

  • Hallo Dieter,


    zuerst brauchst du eine Umzugsgenehmigung. Du wirst den Umzug begründen müssen, setz dazu mit deiner Exfrau zusammen ein Schreiben auf, in dem ihr festhaltet, dass ihr euch getrennt habt. Wollt ihr euch scheiden lassen? Ein Beleg darüber wäre sicher auch nicht schlecht.
    Ich weiß ja nicht ob du in dem Umkreis deiner jetzigen ARGE eine neue Wohnung mietest. Jedenfalls musst du bei der zuständigen ARGE erfragen wie hoch die Miete für dich sein darf, dann suchst du dir eine Wohnung und legst der ARGE das Wohnungsangebot vor. Wenn die dann die Wohnung genehmigen, kannst du den Mietvertrag unterschreiben.
    Dann stellst du einen neuen Antrag auf ALG II. Gleichzeitig fragst du nach einem Vorschuss damit du für die Zeit der Antragsbearbeitung über die Runden kommst. (Die ARGE schätzt deinen Bedarf und streckt dann vor, sollten sie bei dir auch machen, deine Hilfebedürftigkeit ist ja eigentlich klar.)
    Du kannst außerdem einen Antrag auf Erstattung der Umzugskosten erstellen, Antrag auf Erstausstattung kannst du versuchen. Sollten sie den ablehnen, meld dich hier nochmal.
    Ich glaub das ist für dich erstmal alles, was zu beachten ist.


    Deine Exfrau muss der ARGE deinen Auszug mitteilen. Ich weiß nicht genau ob sie auch einen neuen Antrag stellen muss, das sagt ihr das Amt dann.
    Es ist möglich, dass zukünftig die Wohnung nicht mehr angemessen ist, da ja nur noch drei anstatt vier Personen darin wohnen. Wenn die Wohung zu teuer ist, wird deine Exfrau aufgefordert innerhalb von sechs Monaten sich eine neue Wohnung zu suchen.


    Ich denke das war erstmal alles. Wenn du noch Fragen hast oder Probleme mit der ARGE bekommst, meld dich einfach nochmal.


    LG, Jalale.

  • Vorerst möchte ich mich recht Herzlich bedanken, sher lieb und hilfsbereit.


    Hallo Dieter,


    Du wirst den Umzug begründen müssen, setz dazu mit deiner Exfrau zusammen ein Schreiben auf, in dem ihr festhaltet, dass ihr euch getrennt habt.


    das aufzusetztende schreiben etwa so gemeint?


    Hiermit beantrage ich ............ eine Umzugsgenehmigung, gleichzeitg bestätigen wir ............,........... das seit dem 03.03.2009 wir nicht als Bedarfsgemeinschaft leben und uns getrennt haben.






    bedanke mich im Voraus



    mfg


    Dieter

  • Hallo Dieter,


    ja so könntest du es schreiben. Besser ist aber zwei Schreiben aufzusetzen: In dem ersten beantragst du den Umzug mit der Begründung, dass ihr euch getrennt habt. Den Zettel unterschreibst nur du.


    In dem zweiten Schreiben könnte etwa stehen:


    "Hiermit erklären wir, Dieter und ... Keller, das wir seit dem 03.03.09 nicht mehr in Partnerschaft leben und beabsichtigen uns scheiden zu lassen. [...]"
    Das unterschreibt ihr beide dann.


    LG, Jalale.

  • Hallo Jalale, ich habe nun die Tage die Arge angeschrieben, habe prompt auch einen Termin bekommen für den 18. Es sind noch einige Tage noch zu warten. Wir halten es sehr schwer aus, wir sind dermaßen zerstritten sodas wir nur bedingt über den weg laufen, nicht einfach sowas in einem Haushalt zu leben obwohl man sich nichts mehr zu sagen hat. Müssen wir uns irgendwie auf den Termin von der Arge vorbereiten? Gibt es noch schritte die wir parallel gehen müssen oder sollten?
    Bedanke mich im Voraus


    Mfg


    Dieter

  • Hallo Dieter,


    was hast du der ARGE denn zukommen lassen? Den Umzugsantrag und die Erklärung bezüglich der Trennung?
    Weißt du mittlerweile wie teuer eine Wohnung für dich sein darf. Wenn nein erkundige dich im Vorfeld und begib dich auf Wohnungssuche. Dann kannst du vielleicht zum Termin schon ein Wohnungsangebot mitbringen und eine Wohnung genehmigen lassen.
    Sprich unbedingt an, dass du aufgrund der schlechten Beziehung zu deiner Frau sofort ausziehen musst und frage nach einen Leistungsvorschuss.
    Dann wie gesagt gleich formlosen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten und Kautionsdarlehen stellen und am 18.03. abgeben.
    Falls dann noch Unterlagen fehlen, ist das kein Problem. Den Hauptantrag trotzdem abgeben! Die Unterlagen kannst du noch nachreichen und umso schneller geht die Sache von statten.


    Alles Gute und viel Glück.
    LG, Jalale.

  • Hallo Jalale, ich habe der ARGE ein Schreiben bezug auf die Trennung , und ein Schreiben bezüglich der Umzugsgenehmigung zukommen lassen. Wie teuer die Wohnung sein darf muss ich noch in Erfahrung bringen. Die von dir genannten Punkten werde ich bei der ARGE ansprechen b.z.w beantragen. Nochmals bedanke ich mich für deine Mithilfe und Rat, werde mich nartürlich melden sobald ich etwas neues zu berichten habe. Bis dahin alles Gute, nochmlas DANKE.