Antragsdauer

  • Nach 8 Jahren Festanstellung und einem Jahr ALG 1, dann nun zum freundlichem ALG 2 rüber.


    ALG1 lief am 09.01.2009 aus, worauf ich umgehend am 02.01.2009 einen Antrag auf ALG2 gestellt habe. Antrag war soweit in Ordnung. Lediglich fehlte ein Arbeitspaket, welches ich umgehend ausfüllte und am 12.01.2009 persönlich abgab. Auf die Frage hin, wielange es dauern würde, bis ein Bewilligungsbescheid erstellt wird, bekam ich eine lapidare Antwort, man hätte soviel zu tun.


    Einige Zeit später ging ich wieder bei der ARGE vorbei und fragte freundlichst nach, was mit dem Antrag wäre, ob noch Unterlage fehlen würden oder sonst irgendwelche Fragen bestehen. Antwort: Nein, es wäre alles komplett, aber wir haben grad soviel zu tun. Sie erhalten schriftlich Nachricht.


    Naja, was ich davon halten soll weiss ich nicht. Nun meine eigentliche Frage:


    Wie lange darf sich die ARGE von der Antragsstellung bis zum Bescheid Zeit lassen??
    Ich finde ca. 2 Monate schon fast unverschämt.

  • Ich empfinde das auch als sehr lange. Zunächst einmal würde ich unbedingt schriftlich nachfragen und in diesem Schreiben auch darlegen, was du hier formuliert hast. Daneben ruf`doch mal diese allemeine Hotline an: 018.... irgendwas und frage nach. Beispielsweise habe ich zwei Monate lang keine Fahrtkosten erstattet bekommen und dort nachgehakt. Die (wirklich) nette Dame am Telefon hat das vermerkt und weitergeleitet und mir erklärt, dass auch sie dort Fristen einhalten müßten. In meinem Fall waren das nach Weiterleitung des Antrages 5 Tage, den die Sachbearbeiter sich dann noch Zeit lassen durften.


    Vielleicht kann man dir in deinem Fall auch etwas Genaueres mitteilen.


  • Wie lange darf sich die ARGE von der Antragsstellung bis zum Bescheid Zeit lassen??
    Ich finde ca. 2 Monate schon fast unverschämt.



    Die Arge DARF sich so lange zeit lassen wie SIE es für notwendig halten.


    Unsere SB, hat es nicht geschaft eine Änderung der Heizkosten nach 2 Monaten zu berücksichtigen, die ganze zeit wird zu viel gezahlt. Auf Anrufe reagiert sie nicht.


    Habe jetzt Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienststellen Leiter eingereicht, dies auch nur mit Einschreiben und Rückantwort.


    Soviel zum Theme " Wie Lange... "


    Gruß


    Tommy

  • Meine Erfahrung bei Erstanträgen sind so 2 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit, bei Folge Anträgen auch mal nur 4 Tage. Das Problem sehe ich eher darin- Alg l bis 09.01 Antragstellung Alg ll 02.01. Ein paar Wochen eher sollte ein Antrag schon gestellt werden.
    MfG

  • nun
    keine behörde darf sich zeit lassen wie sie will,
    grundsätzlich gilt zügiges und zweckmäßiges bearbeiten
    wenn du zur zeit nichts bekommst solltest du um vorschuß bitten, ansonsten steht dir nach 3 monaten eine untätigkeitsklage vor dem zuständigen sozialgericht frei