ALG 2 mit Einkommenanrechnung

  • Hallo,


    als Vorwort möchte ich erstmal sagen, dass ich sachen wie "Nutz die Suchfunktion, es gibt genug Beiträge dieser Art" gar nicht erst lesen will. Ich habe diese Suchfunktion genutzt und bin genau auf solch Beiträge gestoßen: Nutz die Suche! Eh ich mir also noch Stunden einen abquäle und Zeit opfere die ich nicht habe, ist hier die Beschreibung meines Problemes :-)


    Unten sind die Fragen nochmal etwas zusammengefasst.


    Ich (20 Jahre) wohne mit Ihm (26 Jahre) zusammen.
    Aufgrund von Ämtern die eine Ahnung von nichts haben bekommt er nun nach 6 Jahren Bundeswehrverpflichtung kein ALG I, da das Übergangsgeld, dass er 1 Jahr bezahlt bekamm (von der bundeswehr) als ALG 1 angerechnet wurde und er, nun nach nemjahr Schule sofort ALG II Empfänger ist. Das wussten die Ämter natürlich nicht eher und haben auch erst nach 2 Monaten ALG 1 Zahlung eine Rückzahlung angefordert - clever die Leute.


    Nun besteht das Problem, dass ich voll arbeiten gehe (1200 € netto) und ihm im Grunde ALG II mit ALLEN Zuschüssen zusteht (wegen Bund).
    Ich denke die Zuschüsse fallen erstmal ganz weg, doch wie verhält sich das ganze Theater mit meinem Einkommen? Im Grunde würd ich es ihm gern ersparen diese Behörde aufzusuchen da die jeden wie den letzten Dreck behandeln, aber allein pack ich das glaube nicht, zumal ich im 5. Monat schwanger bin. Da lebe ich ja nur noch um zu arbeiten.


    Meine 1. Frage ist nun also:
    Verdiene ich nun schon insgesamt zuviel? Ich hab es mal mit diesen ALG2 Rechner versucht der mir was von 285 € erzählen wollte - doch ich traue diesen Teilen nicht ^^
    Weiß einer genaueres? Wie gesagt, ich hab 1200 netto (Die Wohnung kostet warm + heizkosten usw 530 €), ich befinde mich ende des 5. Schwangerschaftsmonats und bin 20 Jahre. Ich denke das reicht an Infos


    2. Frage
    Ich hatte nach der Entbindung vor 1 Jahr in Elternzeit zu gehen. demnach entspricht mein "Gehalt" dann nur noch irgendwas um die 800 € ... steigt dadurch, falls kein Job vorhanden ist, der ALG2 Anspruch? (Gleiche Ausgaben und weniger Einkommen würden vom logischen her bei mit mir 'ja' beantwortet werden)


    3. Frage
    Wir hatten im Grunde auch vor zu Heiraten, dadurch rutsche ich in Lohnsteuerklasse 3 und bekomme 1400 netto. Die etwas blöde Frage ... ähm ... Falls er bei 1200 € Anspruch auf ALG2 hat, wird dieser Anteil wohl erheblich sinken (Laut Rechner auf um die 80 €). Dies doch aber NUR wenn ich in Lohnsteuerklasse 3 wechsel. Was passiert denn, wenn wir den Antrag abgeben, er Lohnsteuerklasse 3 und ich Lohnsteuerklasse 5 bin und danach erst wechseln. Ich also 1000 € netto habe durch Klasse 5 (grob geschätzt), er mehr alg2 bezieht und ich danach für mein Einkommen in Klasse 3 wechsel. Müsste ich dies sofort dem Amt melden oder interessiert die das nicht? ... Jaja, ich weiß - man soll den Staat nicht bescheißen, aber manchmal scheint er es ja zu wollen.


    4. Frage
    Wer kann mir helfen? ^^


    Ich danke im voraus!

  • Hallo KnusperFlocke,


    mit Inanspruchnahme von Leistungen lebt ihr in einer Bedarfsgemeinschaft, d.h. Dein Einkommen wird angerechnet, egal wie es sich zusammensetzt. Natürlich bist Du gehalten, jene Steuerklasse zu wählen, welche der ARGE als die günstigste erscheint und am Endergebnis wird sich nicht viel ändern, ob Du nun mehr oder weniger Steuern bezahlst.


    Wichtige Faktoren sind auch Größe und Kosten Eurer Wohnung.... 60 qm bei 2 Personen, 75 qm bei 3 Personen. Ob Eure Wohnung auch hinsichtlich der Kosten von der ARGE als "angemessen" betrachtet wird, kannst Du bei eben dieser erfragen. Schlimmstenfalls steht ein Umzug in eine "angemessene" Wohnung an, oder aber die ARGE trägt nur die Kosten der Angemessenheit.


    vG Berthold

  • Wenn es nach mir ginge, soll gar kein Geld für die Wohnung gezahlt werden. Einen Umzug in eine andere können sie meiner meinung nacht nicht erzwingen, da der Mietvertrag auf mich läuft und ich ja voll arbeitsfähig bin. Ich würde mich halt nur freuen wenn ich unterstützung bekomme und nicht mit 1200 € uns 2 durchziehen muss. Unsere Wohnung wäre dann wohl mit 66 m² zu groß - würde sich allerdings relativieren, da wir ja bald 3 sind.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Amt mir vorschreiben kann welche Steuerklasse ich wähle. Noch bin ich ja auch nicht verheiratet, hat das Thema ja fast noch ein paar Wochen zeit.


    Mich würde aber mal interessieren ob es eine bestimmte grenze gibt, mit der man die Unterstützung von ALG2 nicht mehr in betracht ziehen braucht. Würde ich jetzt 2000 netto verdienen wäre mir klar, dass ich mich erst gar nicht beim Amt melden brauche ... aber ich weiß nicht ob es, zumindest grob, eine grenze gibt.

  • Zunächst einmal eine ganz kurze Anmerkung zur Wohnungsgröße: Das Baby hat (leider) noch keinen Anspruch. Hierzu kannst du mal den Link in der oberen Menueleiste ganz links "H IV / ALG II" anklicken und gehst dann auf "angemessene Wohnung".


    Außerdem: Was angemessen ist, wie du es nennst, erfährst du auch in all den Richtlinien, die du an der eben genannten Stelle durch anklicken jeweils weiterer Links findest. Aber eines ist klar. Wenn du erst einmal in dieser Tretmühle warst, ständig diese Formulare ausfüllen zu müssen und dich komplett offen zu legen, wirst du merken, dass es sicher besser ist, (wenn man es denn wirklich sowieso wollte): zu heiraten und unabhängig vom Amt zu sein.


    Und wie du es auch drehst und wendest. Sobald dein Freund einen Zuschuss erhält, seid ihr Zwei (später Drei) eine BG = Bedarfsgemeinschaft, und natürlich kann das Amt dir dann vorschreiben, was für eine Wohnung ihr euch leisten könnt. Dass du arbeitest, spielt dann letztlich keine Rolle mehr, weil ihr ja "bedürftig" seid und Hilfe in Anspruch nehmt. Demzufolge seid ihr auch abhängig.


    Überlegt euch noch einmal alle Vor- und Nachteile. Es ist ja auch egal, welche Steuerklasse du wählst. Mal hast du selbst mehr Netto, ein anderes Mal weniger und dafür mehr vom Amt und so weiter. Mehr als über die Regelsätze hinaus werdet ihr mit Amt auf keinen Fall kommen.

  • Hallo Knusperflocke,


    für die ersten 6 Monate nach ALG-II-Antragstellung bezahlt die ARGE die Kosten der Unterkunft für die etwas zu große Wohnung weiter. Ab dem 8. Schwangerschaftsmonat ist sie dann nicht mehr zu groß, da ihr dann Anspruch auf 75 qm statt nur 60 qm habt.
    Sobald ALG II fliest, seit ihr eine BG, d.h. Dein Einkommen wird (um die bekannten Freibeträge gekürzt) angerechnet.


    Ihr hättet folgenden Anspruch gegenüber der ARGE:


    Je € 311 für Dich und Lebenspartner, € 211 für den Nachwuchs und die angemessenen Kosten der Unterkunft (je nach Region verschieden).
    Davon ab gehen Dein bereinigtes Einkommen und das Kindergeld.


    vG Berthold

  • Hallo Knusperflocke,


    ich geb mal noch schnell meinen Senf dazu.
    Berthold, du hast die Freibeträge des Einkommens vergessen.


    Ich versuch mal zu berechnen:
    Da sich der Freibetrag vom Brutto ableitet, muss ich schätzen. Bei 1200 netto nehm ich mal 1600 brutto an.
    330,- Freibetrag
    + 632,- Regelsatz
    + 530,- KdU
    = 1492,-


    - 1200,- Netto-EK


    = 292,-


    Das bekomme ich raus, passt ja fast zu dem Online- Rechner. Die Differenz könnte sich damit erklären, dass von der Warmmiete ein gewisser Warmwasseranteil vom Amt nicht gezahlt wird.
    Das Ergebnis des Rechners kannst du also entsprechend als korrekt annehmen.


    Wie du schon vermutest hast, steigt der Bedarf, wenn du Elterngeld bekommst. Die Freibeträge sind natürlich dementsprechend etwas geringer, also es kommen nicht ganz diese 290€ + Differenz aus Netto-EK und Elterngeld. Dafür kommt ja noch der Regelsatz - Kindergeld dazu, also knapp 50€.


    Die Steuerklasse kannst du, wie schon Lirafe sagte, nicht frei wählen. Das Jobcenter erfährt solche Sachen vom Finanzamt. Du wirst dann aufgefordert die Steuerklasse zu wechseln. Musst du natürlich nicht, aber dann gibt es kein ALG II mehr.


    Zur Wohnung: Die werdet ihr bestimmt behalten können. Du bist schon im fünften Monat, ihr hättet bei Umzugsaufforderung 6 Monate Zeit eine andere Wohnung zu suchen. Da ist dann der Murkel schon da. Das ist nicht zumutbar. Ein Umzug macht ja auch aus Sicht des Jobcenters deswegen keinen Sinn, weil die euch Umzugskosten und Renovierungskosten bezahlen müssten, dafür dass ihr dann wenig später wieder in eine größere Wohnung ziehen müsst, weil das Baby ja auch größer wird.
    So kannst du argumentieren, wenn ein SB tatsächlich auf eine Schnapsidee kommt.


    Hoffe hab an alles gedacht.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.


    Achso, beantragt Erstausstattung für das Baby. Also Kinderzimmer, Kinderwagen, erste Klamotten... Ich denke dir steht auch Schwangerenmehrbedarf zu, weiß ich aber nicht, weil du ja die Verdienerin bist. Frag aufm Amt nach, sind immerhin so 50,- €.