Untermiete bei Mutter

  • Hallo,


    folgende Situation:


    Ich bin Single und 28 Jahre alt.


    Meine Mutter ist Mieterin einer 72 m² Wohnung mit 3 ZKB, wohnt aber fest bei Ihrem Lebensgefährten etwa 150 km entfernt.
    Sie hat mir die Wohnung - bis auf ein Zimmer, das sie als Lagerraum benutzt - untervermietet. Mein gemieteter Teil der Wohnung beträgt 52 m² und die Miete inkl. Neben- und Betriebskosten ca. 300 EUR.


    Ich bin nun gezwungen ALG2 zu beantragen und daher würde es mich interessieren ob diese Konstellation ein Problem werden könnte und wie ich das der ARGE am besten erklären kann ohne dass es Probleme gibt.


    Eine Bedarfsgemeinschaft liegt nicht vor, da meine Mutter ja nicht in der Wohnung wohnt. Von der Miete her ist die Wohnung für diese Stadt auch sehr günstig. Einzig die 7 m² zuviel könnten evtl. Probleme machen, oder?


    Ein Umzug kommt auf keinen Fall in Frage, da so gut wie keine Sozialwohnungen in der Gegend verfügbar sind und selbst 30 m² Wohnungen auf dem freien Markt hier nicht unter 280 EUR kalt zu bekommen sind.


    Vielen Dank!
    Gruß
    Michael

  • Hallo gtde,


    wie Du schreibst, bewohnst Du diese 52 qm ja schon und ein entsprechender Untermietvertrag wird sicherlich auch vorhanden sein. Wenn Du nun ALG II beantragst, so muss die ARGE die Kosten für Unterkunft und Heizung in derzeitiger Höhe (€ 300) übernehmen; zumindest für 6 Monate.


    Wenn diese Miete für Deine Region sehr günstig ist und die ARGEn ja gehalten sind zu sparen, kann ich mir vorstellen, dass es an diesen 7 qm auch nach besagten 6 Monaten nicht scheitern wird. Andernfalls stünde es Dir dann ja frei, in eine 45 qm-Wohnung zu ziehen, bei angemessener aber dennoch höherer Miete als jetzt.


    Ich nehme an, dass Deine ARGE über die Wohnungslage an Deinem Wohnort informiert ist und die günstige, wenn auch etwas zu große Wohnung auch künftig genehmigen wird.


    vG Berthold

  • Hallo Michael,


    wegen der Wohnung stimme ich Berthold zu. Wenn die Miete angemessen ist, werden die paar qm kein Problem sein. Die ARGE müsste sonst schließlich auch Umzugs- und Renovierungskosten zahlen...


    Zu deiner Mutter. Du bildest mit ihr so oder so keine BG, da du über 25 bist. Sollte die ARGE irgendwelche Unterlagen (bis auf den Mietvertrag) von deiner Mutter haben wollen, lehnst du das mit dieser Begründung ab (SGB II § 7 (4) ). Du könnest zusätzlich zusammen mit deiner Mutter ein Schreiben aufsetzen, in dem ihr versichert nicht für einander aufzukommen.


    LG, Jalale.