Wohnung mit Partnerin und unter 25

  • Folgendes Problem:


    Meine Freundin und ich ziehen zum 1.5. zusammen, das steht schon eine ganze Weile fest. Zu der Zeit habe ich auch noch gearbeitet, wo wir das beschlossen haben. Also sie wohnt nicht in meinem Stadt sondern etwas außerhalb und fängt ab 1.8. die Ausbildung hier an. Zurzeit wohne ich bei meinen Eltern, diese ziehen aber in eine kleinere Wohnung, da auch schon mein Bruder ausgezogen ist, vor langer Zeit und ich ja jetzt auch ausziehe.


    Ich bekomme noch bis zum 26.5. ALG1


    Jetzt ist mir die Idee gekommen, was ist denn wenn ich bis dahin keine neue Arbeit gefunden habe? Da ich erst 23 bin muss ich doch bei ALG2 zuhause wohnen oder? Werd ich dann dazu gezwungen wieder zu meinen ELtern zuziehen, denn wenn ja , können meine Eltern, meine Freundin und ich uns das viele geld für umzug und Einrichtung sparen.


    Nicht das die dann sagen, sie sind ausgezogen um beim ALG2 abzusahnen oder so ein quatsch. ALso ich gehe nicht davon aus das ich da noch arbeitslos bin, aber man weiß ja eben nie.

  • Hallo CashCityRocker,


    es sieht in der Tat merkwürdig aus, wenn Du mit dem Wissen, dass Dein ALG I zum 26.5. ausläuft, jetzt schnell noch ausziehst. Man wird Dir bei Antragstellung für ALG II ganz sicher nahelegen, wieder zu Deinen Eltern zurückzuziehen oder die Kosten für Unterkunft und Heizung selbst zu tragen.
    Auch wird natürlich geprüft werden, in wie weit Deine Eltern für Unterhaltszahlungen herangezogen werden können.


    Ich wäre diesbezüglich an Deiner Stelle vorsichtig und würde dieses ganze Vorhaben erst einmal mit der für Dich zuständigen ARGE im Vorfeld besprechen.


    vG Berthold