amt streicht komplette finanzielle unterstützung

  • Hallo


    Ich brauche dringent mal eure hilfe


    ich 22 bin im leztem jahr fertig geworden mit meiner ausbildung und nun harz4 empfänger, ich lebe imt meinem sohn 6 (schwehrbehindert) in 3 zimmer wohnung


    mein freund 29 wird ende juli mit seiner betrieblichen ausbildung fertig er lebt bis lang noch bei seinen eltern und bezieht keine zuschüsse


    so nun wollen wir zusammenziehn wir hätten auch eine passende wohnung gefunden was bei uns in der umgebung garnicht so einfach ist ab 1.5 könnten wir dort einziehen


    ich war heute beim amt habe mal nachgefragt wie das denn dann ausschaut mit finanzieller unterstützung man sagte mir da mein freund noch in der ausbildung sei würde mir dann keine leistungen mehr nach dem sozialggesetzbuch 2 zustehen anders würde das aussehen wenn er mit der ausbildung am 1.5 frtig währe dann währe das angeblich kein problem


    kann das sein
    mein freund kann sich ja selbst finazieren der soll denen ja auch garnicht auf der tasche liegen aber warum stehen mir dann keine leistungen mehr zu


    gruß miju

  • Vielleicht hast du etwas falsch verstanden: Möglicherweise aber auch hat der Sachbearbeiter nicht das Potential für richtige Erklärungen.Wenn du jetzt 22 Jahre alt bist und dein Kind bereits 6 Jahre alt ist, hast du schon Einiges durch. Geht einfach zu Zweit bzw. mit deinem Freund und Kind, so es passt, zu Dritt, zum Amt und klärt eure Möglichkeiten.


    Ich denke, dass ihr Drei gemeinsam eine Wohnung beziehen dürft, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Nichts spricht dagegen.Es gilt halt nur, einiges zu regeln. So, wie du es beschreibst, stehen deinem Freund eventuell zwar keine Leistungen mehr zu, aber deinem Kind und dir dennoch.