Ist das Rechtens?

  • Hallo liebe Forengemeinde.


    Ich benötige dringend mal einen fachmännischen Rat in Bezug auf Hartz IV. Ich bin seit dem 01.12.08 arbeitslos. Da ich vorher als Zeitarbeiter tätig war, bekomme ich nur ein sehr geringes ALG I. Deshalb habe ich bei der ARGE eine Aufstockung beantragt. Soweit, so gut. Nun ist es aber so, dass ich vor ca.7 Jahren das Haus meiner Großeltern von diesen abgekauft habe. Meine Großmutter hat laut Kaufvertrag ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht im Haus, muss ihre Nebenkosten aber selbst tragen. Jeder von uns hat einen eigenen Wohnbereich, nur Küche und Bad müssen wir gemeinsam nutzen, da es eben nur eine Küche und nur ein Bad im Haus gibt. Nun verlangt die ARGE von mir, zusätzlich zu meinen Unterlagen auch den Rentenbescheid meiner Großmutter vorzulegen. Ist das überhaupt rechtens? Wir bilden ja, wenn überhaupt, höchstens eine Wohngemeinschaft. Was hat die Rente meiner Oma mit meinem Einkommen zu tun? Als Begründung gab der Sachbearbeiter an, dass er vermute, meine Großmutter würde mich finanziell unterstützen. Meiner Meinung nach zählt bei der Bearbeitung meines Antrages aber das SGB, und nicht die Vermutungen irgendeines SB. Wie soll ich mich verhalten, auf welche Paragraphen des SBG II kann ich mich hier berufen?
    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

  • Also - Paragraphen kann ich dir nicht nennen, aber es ist definitiv so, dass du


    1. Wie du vermutlich weißt, das Haus besitzen kannst, also bis zu einer Größe von 130 qm und unabhängig von der Anzahl der Mitbewohner .


    2. Deine Großmutter, weil nicht in der BG sondern in der HG - Hausgemeinschaft, meines Erachtens nach keine Einkommensnachweise vorlegen muß,


    3. Ihr euch, weil deine Oma das (hoffentlich) im Grundbuch niedergelegte "mietfreie" Wohnrecht (Nießbrauch) hat, nur die Nebenkosten teilen müßt und nichts darüber hinaus. Der SB soll einen Bescheid erlassen, wenn er keine Ruhe gibt. Zunächst einmal ist nämlich "er" in der Pflicht, zu fordern und zu erläutern, worauf diese Forderung beruht. Dann kannst du reagieren. Eine Vermutung allein reicht nicht aus.

  • Hallo Terrier74,


    hier steht wer zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört:
    SGB II § 7
    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
    2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
    3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
    a)der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
    b)der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
    c)eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
    4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.


    Damit gehört deine Oma nicht dazu. Und wer nicht zur BG gehört, muss auch nichts offen legen. Das würde ich ausformulieren und dem SB überreichen. Setze zusätzlich ein Schreiben auf, indem deine Oma erklärt nicht für dich mit einzustehen und ihr euch auch gegenseitig nicht unterstützt. Das unterschreibt ihr beide.
    Wenn der SB grantig ist, verlangste den Teamleiter und erzählst ihm ein paar Takte. Bleibt auch das erfolglos, Widerspruch einlegen.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.