Hallo,
ich beziehe seit 01.04.2008 alg2, davor habe ich alg1(ab 01.04.2007) bezogen.
Jetzt habe ich eine Nachzahlung für Kindergeld von 1938 € für den Zeitraum vom 01.04.2007-31.03.2008 erhalten und der ARGE wurde für den Zeitraum 01.04.-30.06.08 des entsprechende Geld überwiesen.
Jetzt frage ich mich ob ich das der ARGE berichten muss?! Wird mir die Nachzahlung dann als Einkommen angerechnet?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Guß Anne