einmalige Verkäufe als Einkommen?

  • Hallo!


    Das Amt hat auf meinen Kontoauszügen festgestellt dass ich einmalige Einnahmen in Höhe von ca. 480 Euro im vergangenen Dezember durch Verkäufe bei Ebay eingenommen habe.


    Ich erklärte denen dass ich diese Sachen von meiner Regelleistung eingekauft und dann wieder verkauft habe da ich das Geld brauchte. Ich habe also keine “zusätzlichen” Einnahmen erzielt.


    Meine Frage dazu:
    Das Amt will dieses Geld als EINKOMMEN mit dem ALGII verrechnen. Ist das rechtens da ich ja auch diesen Freibetrag habe?


    MGF Jens Petzold

  • Hallo,


    mit dem Freibetrag hat das überhaupt nichts zu tun! Es handelt sich ja weder um eine "berufliche Tätigkeit", noch kann dieser Betrag als Vermögensfreibetrag gewertet werden.


    Grundsätzlich kann jeder ALG2 Empfänger private Sachen auf ebay verkaufen. Das nennt man dann Vermögensumschichtung, dies gilt nicht als anrechenbares Einkommen.
    In deinem Fall ist der erzielte Gewinn recht hoch, natürlich stellt die Arge sich da die Frage ob es sich wirklich um den Verkauf privater Besitztümer handelt.


    Sofort ein Schreiben aufsetzen. Die Situation erklären und aufführen welche Sachen du bei e-bay verkauft hast. Sollte es sich dabei z. Bsp. um 3 neuwertige Kaffeemaschinen etc. handeln, hast du schlechte Karten. Sollten es aber nachvollziehbare Gegenstände des täglichen Bedarfs sein, kannst du gut nachweisen dass es sich lediglich um eine Vermögensumschichtung gehandelt hat.

  • Ich habe diese Sachen, es sind keine Gegenstände des täglichen Gebraches, bei Ebay für genau 509,92 Euro eingekauft und habe Sie dann für 487,60 € wieder verkauft. Ich versuchte meinem Sachbearbeiter zu erklären dass ich die Einkäufe aus der Regelleistung bezahlt habe und sie wieder verkauft habe weil ich das Geld brauchte. Ich habe ja auch einen Verlust durch den Verkauf erzielt. Ich habe ja somit kein "zusätzliches Einkommen" erziehlt.


    In dieser Höhenordnung handelt es sich um eine einmalige Sache. Verkäufe bei Ebay tätige ich des Öfteren, sie liegen aber monatlich im Durchschnitt weit unter 50 € und wurden vom Amt bisher nicht beanstandet.


    MFG
    Jens Petzold

  • Ich soll bereits ein Schreiben aufsetzen und die Situation erklären aber ich möchte nichts falsch machen dass mir die Worte verdreht werden können.


    Kann ich mich schon im Vorfeld bei Sozialgericht über die Sachlage erkundigen?

  • Hallo,


    wenn du die Sachen gekauft und in sehr geringen Zeitabstand wieder verkauft hast, sieht das in der Tat sehr merkwürdig aus. Der SB wird wahrscheinlich vermuten, dass du die Waren lediglich gekauft hast, um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen. Um welche Sachen handelt es sich denn genau?

  • Es handelt sich und die 7 Staffeln von Star Trek - Deep Space Nine, also Filme oder Unterhaltungselektronik.


    Aufgrund des relativ kurzen Zeitraumes
    - eingekauft ca. Anfang-Mitte Oktober 2008
    - verkauft ca. Anfang-Mitte Dezember 2008


    Mir wurde bereits andeutungsweise unterstellt dass ich diese Filme kopiert habe um sie weiter zu verkaufen. Dies entspricht aber in keiner Weise der Wahrheit.


    Ich habe diese Filme im Original eingekauft und dann aufgrund dessen weil ich das Geld brauchte, im Original wieder verkauft. Schließlich stand Weihnachten vor der Tür und ich habe noch einen Sohn (1 1/2) und brauchte das Geld für wichtigere Dinge wie Kleidung für mich und meinen Sohn.

  • Hallo,


    in diesem Zeitraum könntest du die DVDs durchaus geschaut haben. Ebenenfalls ist m. Erachtens aufgrund des Zeitraums nicht unbedingt eine auf Gewinn abgezielte Transaktion unterstellbar.


    Ob du die Filme kopiert hast oder nicht, hat die Arge nicht zu interessieren. Ich denke mal die sind einfach stutzig dass ein ALG 2 Empfänger 500€ locker machen kann für DVDs. Ich übrigens auch!

  • Die Filme haben tatsächlich einen so hohen Wert. Ich habe den EK und den VK Preis oben bereits geschrieben.


    Diesen sehr hohen Betrag habe ich monatelang aus der Regelleistung gespart und mir diese Filme dann auch finanzieren zu können. Ich habe kein anderes Einkommen oder andere Einnahmequelle.


    Wenn ich durch den Verkauf einen Gewinn erzielt hätte oder ich diese Einnahmen zusätzlich zu der Regelleistung erhalten hätte dann würde ich das ganze "Drama" ja verstehen aber das ist bei mir nicht der Fall.


    Kann ich auf meinen Kontoauszügen, mit denen ich nachweisen soll dass ich diese Sachen eingekauft habe, jegliche andere Beträge schwärzen? Verstehe das bitte nicht falsch, es gibt nichts was ich zu verbergen hätte, aber ich möchte nur die Sachen nachweisen um die es geht. Aber es würde doch bestimmt sehr mysteriös aussehen wenn der Rest geschwärzt ist ...


    Schließlich fällt das nicht in diesen 6-Wochen-Zeitraum in dem ich die Kontoauszüge nachweisen muss da ich im Januar den neuen Antrag auf das ALGII getsellt habe.

  • Die Kontoauszüge für die weitere Bewilligung und die Kontoauszüge der E-bay Transaktion sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.


    Wenn du auf den Kontoauszügen alles außer den e-bay Überweisungen schwärzt, wirft das ein denkbar ungünstiges Licht auf die Gesamtsituation.

  • Ich habe gerade die in Frage kommenden Kontauszüge durchgeschaut. Auf diesen stehen wiederum zwischen den Verkäufen Einzahlungen und Überweisungen von dem Konto meiner Lebenspartnerin mit denne ich halt unter anderem die Verkäufe bezahlt habe.


    Auf ihr Konto wird das ALG II ausgezahlt und ich zahle regelmäßig Geld bar oder per Überweisung auf mein Konto ein da von meinem Konto aus Versicherungen und Strom abgebucht werden.


    Das könnte doch das Ganze wieder sehr komisch aussehen lassen obwohl da einfach nichts ist.


    Ich frage mich nur was ich jetzt genau in Brief schreiben soll den ich abliefern muss.

  • Wenn deine Lebenspartnerin eure ALG2 Bezüge auf ihr Konto überwiesen kriegt, ist es nur legitim dass sie dir deinen Anteil auf dein Konto überweist. Bareinzahlungen sehen nur dann komisch aus, wenn sie die tatsächlichen Einnahmen übersteigen. Außerdem wird deine Freundin bei der neuen Beantragung auch ihre Kontoauszüge abgeben müssen, aus denen geht ja dann auch nochmal hervor dass sie dir lediglich deine ALG2 Leistungen überweist, bzw. größere Bargeldsummen abgehoben hat, die dann wieder als Bareinzahlung auf dein Konto erscheinen.


    In dem Brief solltest du den Sachverhalt so schildern, wie er sich zugetragen hat.
    Du hast das Geld für die DVDs angespart, diese bei e-bay gekauft und hast sie während eines finanziellen Engpasses wieder bei e-bay verkauft. Ebenso sollte das Wort Vermögensumschichtung in diesem Zusammenhang auftauchen, da sich daraus ganz klar ergibt dass kein Zugewinn erzeilt wurde, der im Gegenzug eine Anrechnung auf deine Leistungen nach sich ziehen würde.

  • Mal eine Frage: "Salle" schreibt: "Schließlich fällt das nicht in diesen 6-Wochen-Zeitraum in dem ich die Kontoauszüge nachweisen muss da ich im Januar den neuen Antrag auf das ALGII gestellt habe."


    Wie ist das nun mit den Kontoauszügen richtig? Muss man entweder die der letzten drei Monate vorzeigen, oder reicht es bei einem Weiterbewilligungsantrag, einen kürzeren Zeitraum nachzuweisen (endlose kopiererei sonst) oder nur der letzte?

  • Hallo,


    das kommt auf deinen SB und darauf an wie deine Stadt dies handhabt. Manchen Städte möchten die Kontoauszüge von 3 Monaten, andere von 8 Wochen und wieder andere verzichten bei der Weiterbewilligung komplett auf die Abgabe von Kontoauszügen, sofern kein Verdacht vorliegt.


    Fakt ist aber, dass in jedem Fall verpflichtet bist dem SB die Kontoauszüge für den verlangten Zeitraum vorzulegen.

  • So wie du es in dem ersten Absatz geschrieben hast ist das so richtig. Bareinzahlungen nehme ich nur dann vor wenn das Geld schnell auf das Konto kommen soll da es per Überweisung ein paar Tage dauert.


    Bei den Kontoauszügen meiner Lebenspartnerin gab es keine Beanstandungen, lediglich bei mir bei meinem EBAY-Verkäufen.


    Ich werde mich nun an das Schreiben setzen und bedanke mich hiermit für deine Hilfe.
    Mal sehen was was rauskommt.


    MFG
    Jens Petzold