Schülerbafög und Harz4-Mietzuschuss?

  • Hallo.
    Ich beziehe Schülerbafög ohne Mietzuschuss und versuche nun schon seit einem halben Jahr, Mietzuschuss von der Arge zu bekommen.
    Antrag wurde mit Begründung auf §12/1 abgelehnt.
    Ich bin über 25, daher schon Jahre in eigener Wohnung und mach in einer Berufsfachschule meine Ausbildg.
    Habe jetzt nen Widerspruch geschrieben und will demnächst zum Sozialgericht, ein beschleunigtes Verfahren anstreben.


    Habe jetzt n bissl recherchiert und rausbekommen, dass laut LSG berlin -Brandenburg Akz:L14B633/07ASER vom 22.6.07
    Anspruch besteht:
    Bedarf bemisst sich nach §22 SGB 2Abs. 1 und §§65ff SGB3 (bei mir wohl §§65/1) abzüglich Bafög.


    kann es sein, dass ich einen Fehler gemacht habe, oder kann mir jemand sagen, ob ich nun doch, oder in keinem Fall, Anspruch habe?


    komm so langsam nicht mehr klar und blicke auch nicht mehr durch.
    Ich brauche aber das Geld, um eine Ausbildung zu machen und nicht ewig auf gelegenheitsjobs angewiesen zu sein.


    PS: Riesen Gesetzteslücke und benachteiligung

  • Hab ich das Bafögamt auch gefragt, und es wurde mir gesagt, dass eine entsprechend gleiche Ausbildungsstelle in der Nähe meiner Eltern besteht.
    Das Argument, dass ich 29 bin und seit Jahren nicht mehr dort wohne und nicht unter 25 bin, wurde als irrelevant abgetan.
    Das ist auch so ein Punkt, den ich nicht verstehe.:confused:

  • Hallöchen,
    habe gerade die Ablehnung des Widerspruchs des Mietzuschußantrages bekommen.
    Begründung: Laut §7 Abs. 5 SGB 2 steht mir kein zuschuß zu ( §§60-62 SGB 3 trifft mich nach meiner Einschätzung nicht).


    Hab mich jetzt in Netz umgeschaut, und sehe, dass laut § 7 Abs.6 der § 7 Abs.5 SGB 2 nicht zutrifft, wenn mein Bedarf nach §12 Abs. 1.1 Bafög berechnet wird.
    Da ich Schülerbafög nach diesem Paragraphen bekomme, glaube ich, dass ich doch Anspruch habe.


    Andere, meiner Klasse haben die gleiche Situation, und bekommen sogar Anteilig Harz4.


    Habe ich nach §7 Abs. 6 nun Anspruch? :confused:


    Bitte dringend um Feadback


    Aktlalamea

  • Hallo Aktlalamea,


    dass du keinen BAföG- Mietzuschuss aufgrund zu geringer Entfernung vom Wohnort der Eltern bekommst, davon hab ich schon gehört. Das richtet sich dann danach, was für eine Art Ausbildung du machst. Wird also korrekt sein.
    Ich denke auch, so wie du es geschrieben hast, dass du Anspruch auf ALG II hast, sofern du sicher bist nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert zu werden.


    Ich würde mit dieser Begründung Widerspruch einlegen (mit Verweis auf SGB II § 7 (6) ).


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

  • Deine Eltern wohnen in Jena und deine Ausbildung ist in Berlin? Na, das ist doch dann eine unzumutbare Entfernung vom Ausbildungsort. Die Ausbildung in der Nähe deiner Eltern, gab es da einen Grund warum du dort nicht anfangen konntest? Vielleicht Zulassungsvoraussetzungen o.ä.?
    Beim BAföG gibt es diese U25 Regelung nicht, nur beim Bezug von ALG II. Aber du hast doch geschrieben, dass du über 25 bist, also kein Problem.
    Ich weiß nicht, ob das Jobcenter eine Begründung vom BAföG-Amt will, warum du den Mietzuschuss nicht bekommst. Dann sieht es wahrscheinlich schlecht aus.


    LG, Jalale.

  • So, ich war gestern nochmal bei m Jobcenter und hab neu ALG2 beantragt..
    Jetzt meine "Erkenntnisse", die ich erhalten habe:
    1. Eine gleiche Ausbildung ist in der Nähe meiner Eltern, deswegen bekomme ich nur Schülerbafög. (komisch: allle aus meiner Klasse, egal wie sie wohnen bekommen nichts anderes) Daher auch der Satz : eine angemessene Ausbildg. ist vom Wohnort meiner Eltern zu erreichen. Lebe nun seit mehr als 10 Jahren i einer eigenen Wohnung. Mein Vater(auf den sich das bezieht) hat keinen Wohnraum für mich und kann auch keinen Unterhalt zahlen. (Anspruch hätt ich laut Bafögamt)
    Demzufolge würde ich wieder in eine eigene Wohnung ziehen, wo sich mir die Frage stellt, warum Jena und Berlin so einen großen Unterschied machen. In der Nähe meines Vaters zu Wohnen ist mir auch in Bezug auf der Vergangenheit (....) nicht möglich.
    2. Das Jobcenter bezieht sich angeblich nicht auf das, was ich beziehe, sondern auf die Theoretische Möglichkeit, ich könnte §12/2 (384Euro) bekommen und beurteilt meinen Fall demzufolge danach. Will außerdem Wissen, wieso ich nach §12/1 (212Euro) bafög beziehe- entweder wegen der besuchten Schulform oder wegen meinem Wohnort. Das Bafögamt sagt nun, daß ich keinen Anspruch auf §12/2 habe, doch wie gesagt....


    Der neue Antrag von Gestern wird mir auch abgelent, mündliche Ablehnung habe ich schon bekommen mit den obengenannten Verweisen.


    Nun bin ich mit dem Fall (Jobcenter) beim Sozialgericht und klage dies ein, doch ich bin mir nicht sicher, wenn das Jobcenter doch mit ihrer (mir unverständlichen) Einstufung recht haben sollte.


    Anscheinend hat der Gesetzgeber eine Lücke da gelassen, welche für über 25jährige in eigener Wohnung das Bafög regelt.


    PS.: gibt es eine Möglichkeit dieses Verfahren zu beschleunigen, da der Rechtsstreit bis zu 2,5 Jahre dauern kann?

  • Hallo Aktlalamea,


    so wie das nun schilderst, solltest du eher gegen das BAföG-Amt vorgehen. Ich hatte ja schon vermutet, dass das Jobcenter fragt, warum du die Mietkosten nicht durchs BAföG bekommst und die Zuständigkeit dahin verweisen.
    Ich denke, dass deine Klage eventuell keinen Erfolg haben könnte.
    Was die Begründung des BAföG-Amtes angeht, ist das natürlich schwer nachzuvollziehen, dass du wieder zu deinen Eltern hättest ziehen sollen. Aber wenn du eben elternabhängiges BAföG erhältst, ist das so. Und es gibt da auch keine Ermessensspielräume, egal wie alt du bist (also eben unter 30, sonst ja nicht förderwürdig).
    Das ist wirklich eine blöde Situation, die mich auch anstinken würde, aber ich denke du kannst nichts dagegen tun.
    Solltsest du dennoch klagen, kannst du Antrag auf Eilverfahren stellen, weiß aber nicht ob dem statt gegeben wird, da deine Existenz evtl. nicht bedroht ist. Kenne mich da aber nicht so aus.


    Dir bleibt ansonsten, wie schon erwähnt wurde, Wohngeld zu beantragen.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.