Hallo.
Ich beziehe Schülerbafög ohne Mietzuschuss und versuche nun schon seit einem halben Jahr, Mietzuschuss von der Arge zu bekommen.
Antrag wurde mit Begründung auf §12/1 abgelehnt.
Ich bin über 25, daher schon Jahre in eigener Wohnung und mach in einer Berufsfachschule meine Ausbildg.
Habe jetzt nen Widerspruch geschrieben und will demnächst zum Sozialgericht, ein beschleunigtes Verfahren anstreben.
Habe jetzt n bissl recherchiert und rausbekommen, dass laut LSG berlin -Brandenburg Akz:L14B633/07ASER vom 22.6.07
Anspruch besteht:
Bedarf bemisst sich nach §22 SGB 2Abs. 1 und §§65ff SGB3 (bei mir wohl §§65/1) abzüglich Bafög.
kann es sein, dass ich einen Fehler gemacht habe, oder kann mir jemand sagen, ob ich nun doch, oder in keinem Fall, Anspruch habe?
komm so langsam nicht mehr klar und blicke auch nicht mehr durch.
Ich brauche aber das Geld, um eine Ausbildung zu machen und nicht ewig auf gelegenheitsjobs angewiesen zu sein.
PS: Riesen Gesetzteslücke und benachteiligung