Antrag

  • hallo bin zum ersten mal hier und habe eine wichtige frage.


    Also Ich bin 22 jahre und bim im 2. lehrjahr und habe ein lehrlingsgehalt von 510€ und 150€ kindergeld und wohne bei meiner mutter (wir beide allein) und sie ist arbeitslos und erhält seit jahren hartz IV. ich wahr bis jetzt auch immer noch in ihrer bedarfsgemeinschaft und wollte mal wissen ob ich überhaupt mich mit eintragen muss bei den neuen folgeantrag, da ich ja sonst nur verluste mache. würde es gehen wenn nur sie sich in den antrag einträgt und mich weg lässt, da ich ja so zu sagen 650€ euro habe und würde sie dann voll ihre 351€ bekommen und die volle miete für 1 person hartz IV (miete der wohnung 490€) und ich ihr den rest dazu gebe einfach von mein geld?:confused:


    bitte um hilfe:(

  • Wenn du bisher immer in der BG (Bedarfsgemeinschaft) warst und nun nicht mehr, weil du eigenes Einkommen hast, habt ihr das dem Amt doch sicher mitgeteilt. Es gibt einen Vordruck "Veränderungsanzeige", mit dem man das dann machen muss, und zwar zeitnah. Dann bist du sowieso `raus aus der BG und läufst mit 0,00 € durch bei der Berechnung, wirst allerdings noch namentlich im Bescheid genannt (vermutlich, weil die Mietkosten geteilt werden müssen). Bei uns war es so, dass ich im Erstantrag seinerzeit meinen Sohn, der Bafög bezieht, angegeben und alles ausgefüllt hatte, beim nächsten Antrag aber nicht mehr, weil er ja sowieso nichts bekam. Anscheinend war das in Ordnung, denn es kam nie eine Rückfrage.