Alleinerziehend 63m² zu groß?!

  • Hallo Zusammen...folgender Sachverhalt...


    - Mutter alleinerziehend
    - Baby 2 Monate
    - Wohnung 63m²


    Die Mutter wird sehr warscheinlich nächstes Jahr auf Hartz4 übergehen.


    Ist die Wohnung zu groß?! Habe was gelesen von 45m² für eine Person und zusätzlich 15m², für die 2. aber das Baby zählt ja erst ab 3 Jahre oder?!


    Wer kann mir und der Mutter helfen?!


    Danke im Voraus...


    MfG

  • Ja, das mit den 45 qm und keine weiteren, weíl as Kind noch Baby ist, stimmt wohl. Hier oben im Forum gibt es eine Rubrik "weitere Sozialleistungen". Dort findest du auch eine Unterrubrik "Wohngeld" mit den entsprechenden Bestimmungen.

  • Moment mal lirafe.... So stimmt es nicht...Ein Baby hat kein Anspruch auf ein eigenes Zimmer, aber auf die qm. hat es Anspruch... Die 45qm. sind auch falsch...
    Es sind 45-50qm für eine Person


    Lieben Gruß, Sabine

  • Hallo,


    deine Freundin wird wohl in der Wohnung wohnen bleiben können, sofern diese den KDU Richtlinien der Stadt entsprechen. Es ist zwar richtig, dass die Arge Umzüge von Müttern mit Säuglingen in eine größere Wohnung oftmals ablehnen, da eine kleinere Wohnung in diesem Fall oftmals noch angemessen erscheint. Da deine Freundin aber bereits in einer Wohnung die den Richtlinien nach für 2 Personen angemessen ist, wird sie jetzt kaum aufgefordert werden eine kleinere Wohnung zu beziehen, um dann 2 Jahre später erneut umzuziehen.


    Es ist auch nicht richtig, dass eine Person mit einem kleinen Kind im Haus nur Anspruch auf eine Wohnung von 45m² hat. Dies bezieht sich lediglich auf eine momentane Wohnsituation, bei der auch mit einem Säugling eine Wohnung in dieser Größe noch angemessen erscheint. Für den Säugling kann somit sehr wohl Wohnraum geltend gemacht werden.


    Und um nochmal Missverständnissen vorzubeugen, ein Säugling und übrigens auch ein Kind hat keinen rechtlichen Anspruch auf ein eigenes Zimmer!
    Bei der Angemessenheit einer Wohnung wird lediglich die m² Anzahl berücksichtigt.


    Kleines Beispiel


    Eine Familie mit 2 Kindern bewohnt eine 85m² große Wohnung. Die Wohnung verfügt über eine Küche, 1 Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. Die Wohnung ist aber trotzdem angemessen, auch wenn sie nicht über ein zweites Kinderzimmer und ein seperates Elternschlafzimmer verfügt. Ein Umzug kann somit auch bei dieser Aufteilung abgelehnt werden!

  • guten tag liebe "mitleidenen":o.. folgendes problem..wie gesagt mutter , 2 kinder 788 euro. mit kinderg. und unterh. kommt sie auf etwas über tausend euro im mon...aber die miete liegt schon ungefähr bei 500 euro.. nur die miete wohlgemerkt dazu kommen ja noch all die anderen fixkosten..sie kann nicht mal weggehen weil die paar kröten es nicht erlauben. es reicht nicht mal für ne hose... weil das könnte am ende des mon. zum verhängnis werden.. kennt sich nicht irgendeiner hier aus.. der vieleicht noch den einen oder anderen tip hat. oder sagen kann ob das gerecht ist oder nicht ..liebe grüsse aus md:confused:

  • guten tag liebe "mitleidenen":o.. folgendes problem..wie gesagt mutter , 2 kinder 788 euro. mit kinderg. und unterh. kommt sie auf etwas über tausend euro im mon...aber die miete liegt schon ungefähr bei 500 euro.. nur die miete wohlgemerkt dazu kommen ja noch all die anderen fixkosten..sie kann nicht mal weggehen weil die paar kröten es nicht erlauben. es reicht nicht mal für ne hose... weil das könnte am ende des mon. zum verhängnis werden.. kennt sich nicht irgendeiner hier aus.. der vieleicht noch den einen oder anderen tip hat. oder sagen kann ob das gerecht ist oder nicht ..liebe grüsse aus md:confused:

  • @ mder


    Wo wurde Salle den unruhig, ich würde an Deiner Stelle mal lieber den Ball flach halten... Bist Du immer gleich wegen nichts aus der Bahn zuwerfen?


    Sie hatte damit lediglich sagen wollen, hier im Thread könnte Deine Frage übersehen werden und bat um ein neuen Thread, damit man Dir auch etwas helfen kann...


    Klar? Man wie Du schreibst ist echt das Letzte...


    Lieben Gruß, Sabine