Hallo Leute,
ich beziehe ALG2.
Zuerst viel gespart, und vor 3 Monaten konnte ich meinen Führerschein erwerben.
Muss ich meinen Führerschein bei ARGE anmelden? Ich denke, ganz allgemein, als vermittlungsrelevante Sache, könnte die Anmeldung des Führerscheins bei ARGE notwendig sein. Oder ist es ganz und gar mir überlassen, ob die ARGE davon erfährt oder nicht?
Muss ich dann nach der Anmeldung des Führerscheins mit welchen Forderungen seitens ARGE bezüglich der Finanzierung des Studiums an der Fahrschule rechnen, oder sieht die ARGE das gelassen?
Ich will auch ein billiges Auto kaufen, muss ich auch davon der ARGE berichten, oder ist es ganz meinem Wunsch überlassen?
Ich habe 3 kleine Kinder und eine Frau, und da kommt was ein bisschen zusammen. Also 1 - bis 2 Fahrstunden wöchentlich konnte ich mir schon leisten, und so innerhalb von 11 Monaten mit Unterbrechungen im vorigen Jahr den Führerschein schaffen. Das Auto lässt sich mit viel Sparen und Elterngeld auch kaufen. Das Auto muss ja sein, weil es unheimlich gesundheitlich schwer ist in Winter die Kinder altersabhängig zur Schule, Kindergarten und Krippe zu bringen. Ich denke, eine solche Situation ist für jeden Beamten nachvollziehbar.
Trotz 1 bis 2 Fahrstunden wöchentlich war es ein Studium in der Fahrschule. Kann es passieren, dass der Beamte die Finanzmittel für das Studium (ungefähr 2 000 Euro) als unzweckmässig verwendete Gelder (nicht für Lebensunterhalt, sondern für das Studium) einstuft, und diese auch von mir und meiner Familie zurückfordert?
Was droht mir, wenn ich die vermittlungstechnischen Änderungen (Erwerb eines Führerscheins) in meiner Situation der ARGE innerhalb z.B. von 10 Monaten nicht mitteile?
Ich hoffe auf eine freundliche Antwort.
Pjatrus