Was wird wie angerechnet, wenn in einer (eheähnlichen) Gemeinschaft ein Partner Hartz IV beantragt und der andere ein Einkommen von ca 1.500€ netto hat? Whg zZt 50qm + 470€warm. Wie hoch ist der Anspruch?
-
-
Hallo silla-see,
ich bin davon ausgegengen, dass bei 1500 netto etwa 2000 brutto das Einkommen ausmachen.
Komme dabei auf einen Bedarf von ca. 1470 € für beide und damit steht bei einem Nettoeinkommen von 1500€ dem Partner ohne EK kein ALG II zu.LG, Jalale.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 8k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,9k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,5k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 16k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7,2k
1
-