Studienabschluss / Hartz IV

  • Hallo,


    vorraussichtlich ab dem 05.07.2009 bin ich kein Student mehr (letzte Prüfung zum 1. Staatsexamen Lehramt ist am 04.07.2009. Laut Gesetz ist dadurch der Status Student ab dem 05.07.2009 abgelegt und dann bin ich arbeitslos). Da es in Deutschland leider zwischen Studienabschluss und Referendariatsbeginn einen Gap von nahezu einem Jahr gibt, kann ich erst ab 01.04.2009 meine Referendariatsstelle antreten. Zwischenzeitlich ist es mir nach Prüfung aller Möglichkeiten nur möglich Hartz IV zu beanttragen um zu überleben.


    1. Was erwartet mich jetzt (Abgesehen von der Antragsausfüllung / Offenlegung der Vermögensverhältnisse etc.)?
    2. Muss ich jede zumutbare Arbeit annehmen / oder es ist es möglich auch Arbeit abzulehnen? (Vernachlässigen wir die erlaubte Ablehnung von Arbeit, welche weniger als 70% des üblichen Vergleichstariflohns anbietet und Unzumutbarkeit = z.b. Klavierspieler muss keine "Maurerarbeiten" übernehmen, da dies seine eigentlichen Beruf des Klavierspielens beeinträchtigen kann [Verletzung der Finger])?
    3. Wie oft / in welchen Abständen muss ich nun im Amt melden?
    4. Stimmt es, dass ich 100€ Brutto dazuverdienen darf, ohne dass dies anzuzeigen ist?


    Fragen über Fragen,


    Danke für eure hilfreiche Unterstützung!
    gainsbourg

  • Hallo gainsbourg,


    zu deinen Fragen:


    1. zu klären ist, ob du alleinstehend bist, und wenn nicht, ob deine Partnerin für deinen Lebensunterhalt sorgen kann. Ansonsten stehen dir 351€ + Miete für angemessene Wohnung zu (vorausgesetzt du hast kein Einkommen)


    2. Theoretisch musst du jede zumutbare Arbeit annehmen, sonst drohen Sanktionen. Wenn du eine geringfügige Beschäftigung haben solltest, kann die als Grund gelten, wenn du mal nicht an einer Maßnahme teilnehmen kannst, geht aber nicht andauernd. (Allerdings denke ich du wirst verschont bleiben von Maßnahmen, die dich in den Arbeitsmarkt integrieren sollen, da du ja einen hohen Bildungsstand hast, aber man weiß nie...)


    3. Du musst alle 6 Monate einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ansonsten wirst du schriftlich vorgeladen, um deine beruflichen Perspektiven zu besprechen o.ä.


    4. Anzeigen musst du Einnahmen auf jeden Fall, aber es stimmt, dass 100 € brutto/netto (sollte das gleiche sein) anrechnugsfrei bleiben. Alles was darüber ist wird bis auf die 100 € Freibetrag + 20 % vom brutto von der Leistung abgezogen (bei mehr als 800 brutto ab diesen 800€ 10 %).


    LG, Jalale.