Frage zu Wohnung

  • Ich bin 21, und mit 23 wahrscheinlich mit meiner Ausbildung fertig.
    Ich wohne seit 2005 nicht mehr daheim.
    Ich wohne im Internat, dort ist auch mein Erstwohnsitz. :)
    Würde mir eine Wohnung zustehen wenn ich vor diesem Stichtag ausgezogen bin?:confused:
    Zählt das als eigener Haushalt, wenn ich im Internat wohne??:rolleyes:
    Was wäre wenn ich weiter zur Schule gehen würde, könnte ich dann evtl. trotzdem eine Wohnung bezahlt bekommen??? :rolleyes:
    Oder geht das nur wenn man arbeitslos ist??


    Würde mich freuen, wenn mir jmd. hilft.


    Danke, schonmal

  • Hallo Sunshine,


    nein, Dein Zimmer im Internat ist kein eigener Haushalt und es gibt auch keinen zwingenden Grund, von dort auszuziehen. Warum also sollte Dir eine eigene Wohnung finanziert werden?
    Ist es nicht besser, die Ausbildung zu beenden, sich dann um Arbeit zu bemühen und das Leben selbst zu finanzieren?


    vG Berthold

  • auch internat ist eigener haushalt


    die fragen kann man doch gar nicht richtig beantworten


    was für ein stichtag?
    bist denn überhaupt leistungsberechtigt?


    und dann geb ich berthold recht, mach ausbidlung fertig und dann ab, was fürs geld tun