Bausparvertrag / Sparbuch

  • Hallo


    Ich habe da mal eine frage :D
    Nehmen wir mal an ich habe 2000 € auf einem Sparbuch, dann ist das ja geschütztes Vermögen. Soweit richtig? Kann ich das dann nehmen und mir zb. einen Führerschein oder Auto finanzieren? Oder muss ich erst meinen Sachbearbeiter "um Erlaubnis fragen"?


    Gleiche Situation nur mir einem Bausparvertrag:
    Also wieder 2000 €, nur auf einem Bausparvertrag. Ist das dann wenn es ausbezahlt wird verwertbares Vermögen? Könnte ich davon trotzdem zb einen Führerschein finanzieren oder ein Auto?


    Ich hoffe das ist halbwegs Verständlich. Also immer von dem Fall ausgehend das die 2000 € das einzige Vermögen sind und somit unter der Freigrenze liegen.


    Vielen Dank schonmal :D

  • Du musst nicht fragen, was du damit machen darfst, denn es gehört zu dem Schonvermögen, welches du besitzen darfst und da geht keinem was an wofür du es verwendest. Und dabei ist es egal auf welchem Konto von dir das Geld liegt.
    Viele Grüße

  • Der Bausparvertrag ist auch vorher schon verwertbares Vermögen, aber nur, wenn der angesparte Betrag über die Vermögensfreigrenze geht. Also, ob du Geld auf deinem Sparbuch, Tagesgeldkonto, Girokonto oder Bausparvertrsg u.s.w. hast, spielt keine Rolle. Solange das Geld in der Freibetragsgrenze liegt, kannst du damit machen was du willst. Und Führerschein und Auto sind nicht irgendwelcher Luxus, sondern gut für deine Vermittlungschancen. Aber wie gesagt dafür bist du keine Rechenschaft schuldig.
    Viele Grüße

  • Also ehrlich gesagt finde ich die Möglichkeit, dass das in dem Monat als Einkommen berechnet wird, gar nicht mal komplett abwegig, auch wenn ich denke, dass Renate Recht hat, und zwar komme ich darauf aus folgendem Grund:


    Mich hat neulich jemand von einer für diese Themen eingerichteten Beratungsstelle wegen eines Autoverkaufs darauf hingewiesen, dass das Geld aus dem Verkauf in demjenigen Monat, in dem ich es bekomme, als Einknahme zählt und ich davon leben müßte. Andererseits hat mir jemand hier im Forum etwas Gegenteiliges gesagt, nämlich, dass es eine Umwandlung von Anlage in Barvermögen ist und kein Problem. Seitdem bin ich verunsichert.


    Allerdings stellt sich mir seitdem auch die Frage, wie das praktisch auf Dauer funktionieren sollte, weil man meist vom Erlös des Autoverkaufs ja das nächste Auto finanziert. Vielleicht solltest du in deinem Fall, was den Bausparer betrifft, vorher konkret beim Amt nachfragen, bevor du entscheidest, damit du sicher und beruhigter sein kannst.

  • Das ist es was viele in der ARGE ausnutzen, dass die Leute immer wieder verunsichert werden. Solange das Geld unter der Freigrenze ist geht es die nichts an, man kann ja das Geld auch als Bargeld zu Hause haben(was natürlich und theoretisch auch gemeldet sein müsste- aber wer macht das???)und dann gehst du auch nicht zur ARGE und sagst: ,, Ich habe mir gestern vom Bargeldhäufchen 50€ genommen, weil ich nichts mehr zu Essen hatte". Danach fragt auch keiner.Genauso, wenn du Geld vom Sparbuch holst, weil Waschmaschine kapputt,oder etwas anderes nötig geworden ist, musst du das nicht melden, dafür ist das Geld ja gedacht.
    Beim Auto ist das ein kleinwenig anders. Denn das Auto darfst du ja für einen bestimmten Wert extra haben. Wenn du es jetzt verkaufst und dir kein anderes zulegst, wofür du das erzielte Geld nimmst, dann ist es Einkommen in dem Monat. Aber, wenn du nachweislich ein anderes kaufst, kann es nicht angerechnet werden.
    Viele Grüße

  • Na toll, siehste, genau das ist das Problem. Denn ich habe das 'Auto verkauft, um Schulden, die ich seit langer Zeit (länger als ich H IV bekomme) und nachweislich durch Ktoauszüge, zu bezahlen. Das Auto jetzt habe ich ohne Anzahlung geleast. Und zählt es nur in dem einen Monat als Einnahme und danach dann wieder zu dem Vermögen, das ich haben darf?

  • gilt das auch für Vermögen das ich mir anspare....also zb ich spare jeden monat 100 € und hab dann nach einem Jahr 1200 € zusammen :D sonst kein Vermögen...ist das dann auch geschützt?
    Ach man ist das alles kompliziert

  • Hm, wie meinst du das "unterstützend" und wie für den Bausparer, von wem? Wird es dem Bausparkonto direkt gutgeschrieben? Denn sonst wäre das ja auch wieder eine Einnahme, also monatlich 43 €, die angerechnet werden würden.

  • Hallo lirafe, das zählt nur in dem Monat als Einkommen in dem du es bekommen hast, dann ist es wieder Vermögen.
    Mit dem sparen streiten sich noch die Geister. Ich habe da auch schon öfter an verschiedenen Stellen nachgefragt und jeder sagt was anderes. Wir haben auch einen Bausparvertrag und zahlen ein, zwar nicht viel aber immerhin, und bisher haben sie nichts dazu gesagt. Denn wenn man es von seinen Leistungen abzwagt, können sie es nicht als Einkommen rechnen. Und das man was sparen soll, haben verschiedene Minister auch schon im Fernsehr kundgetan. Zum Bsp. Frau Ulla Schmidt, als es um Zuzahlungen fürs Krankenhaus ging, hat sie gesagt ,, Es müsste doch möglich sein,dass jeder im Monat 50€ weglegen kann".Woher hat sie allerdings nicht gesagt. Auch wenn man wie wir ein Haus hat, geht es gar nicht anders, als jeden Monat was wegzulegen, denn wir haben nicht immer die gleichen Zahlungen wie bei Miete, da kommt dann manchen Monat gleich mal ein großer Posten.
    Noch was zum Bausparer, die Zinsen dürfen nicht als Einkommen gerechnet werden, da du sie nicht einfach wie von einem Sparbuch abheben kannst, steht in den Bausparbedingugen, wenn die auf dem Amt es schriftlich haben wollen.Erst wenn man ihn auszahlen lässt, zählt es dann in dem Monat. Dies habe ich auf der ARGE auch erst mal den lieben Bearbeitern sagen müssen, denn das man die Zinsen nicht so einfach abheben kann, war denen gar nicht klar.
    Ich hoffe es hilft und ihr seht noch durch. Manchmal steht mir auch alles bis obenhin, aber dann sage ich mir, es geht um unser Geld und das schenke ich denen nicht.
    Viele Grüße

  • Hallo!
    Ich habe eine Frage:
    Unser Arbeitslosengeld I endet Ende März und wir müssen leider Gottes den Antrag für AG II abgeben. Unsere Kinder haben ein Sparbuch/Girokonto mit 3% Zinsen und jeweils sind ca.1600 Euro und 1100 Euro (Meine Kinder sind 7 und 2). Dürfen wir das Geld auf diese Sparbücher behalten ohne dass es als Vermögen angerechnet wird oder muss ich das abheben bevor wir den Antrag abgeben?

  • Hallo, Kinder dürfen 3150€ + 750€ für besondere Ausgaben besitzen, ohne das es angerechnet wird.Zinsen sind dann Einkommen, aber 50€ einmal im Jahr sind ebenfalls anrechnungsfrei. Also dürfte es in deinem Fall keine Probleme geben.
    Viele Grüße