Wichtige Frage : Bin 28J. geschieden mein Ex ist seit ca. 20J. wieder verheiratet habe ich Unterhaltsanspruch?(Waren ca. 3J. verheiratet )
Die ARGE möchte mein Scheidungsurteil und Protoll in Kopie
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Hallo Morhle!
Die ARGE möchte sicher wissen, ob in Eurem Scheidungsurteil etwas über einen "gegenseitigen Unterhaltsverzicht auch im Falle der Not" steht. Ist dies der Fall, wird die ARGE Deinen Ex nicht für Unterhaltszahlungen heranziehen können. Und falls nicht, dann sind seine derzeitigen Lebensverhältnisse zu berücksichtigen.
Dir kann es eigentlich egal sein, von welchen Seiten Du Dein Geld zum Leben bekommst.vG Berthold
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