Auto kaufen über Mutter die Hartz4 empängt um Abwrackprämie zu nutzen

  • Hallo, ich stelle mal kurz mein Problem dar.


    Also meine Mutter ist Hartz 4 Empängerin. Ich habe aber mein derzeitiges Auto (Wert 3000 EUR) aus versicherungstechnischen Gründen auf Sie angemeldet. Dies stellte bis dato auch kein Problem dar, nur will ich mir jetzt ein neues Auto (Wert 25000 EUR) kaufen. Besser gesagt meine Mutter muss den Kaufvertrag unterschreiben und der Wagen wird die ersten paar Monate auf Sie angemeldet um die Abwrackprämie zu nutzen. Also sieht es ja für das Amt so aus als würde Sie den Wagen kaufen. Es ist aber nachzuweisen ( durch Kontoauszug) das ich den Wagen bezahle und er für mich ist. Meine Mutter hat auch noch einen eigenen Wagen (Wert 2500EUR) der auch auf Sie angemeldet ist.


    Meiner Meinung wäre das auch ok, da es ja tatsächlich mein Wagen war und ich Ihn auch ausschlieslich genutzt habe. Und auch immer alle Rechnungen von Inspektionen usw.. gezahlt habe.


    Nun meine Frage: Könnten da jetzt Probleme auftreten z.B. das meine Mutter kein Geld mehr bekommt oder so??


    Und wie verhalt mich am besten um den Problemen vorzubeugn bzw. ihnen aus dem Weg zu gehen.
    Z.B aufs Amt gehen und den Fall schildern oder einfach abwarten?? Zum Anwalt gehen?? (bin Rechtschutzversichert)


    Ich hab echt keine Ahnung wie ich mich verhalten soll.:confused:


    Bitte helft mir.


    Vielen Dank!

  • Hallo gallimbo,


    Deine Mutter hat unter denselben Voraussetzungen wie jeder Andere(Alters des Fahrzeugs, Dauer der Anmeldung usw.) Anspruch auf die Abwrackprämie. Allerdings wird ihr diese auf ihre Leistungen angerechnet, sodass ihr letztenendes nichts davon habt.


    vG Berthold

  • Erstmal danke für eure Antworten.


    Wie sieht Ihr das mit dem hohen Wert des neuen Wagen?
    Wird das auch angerechnet?? Denke ja nicht, da ich ja nachweisen kann das ich den bezahlt hab und der ja auch mir ist. Nur halt noch nicht lt. Fahrzeugbrief, wegen der Versicherung und der Prämie.
    Oder?

  • Wer im Fahrzeugbrief steht ist der Eigentümer.
    Alles andere spielt keine Rolle.
    Ist Eigentümer (steht im Fahrzeugbrief) ALG II Empfänger ist das Vermögen b.z.w. Einkommen wenn während des Bezuges nicht aus eigenen Mitteln angeschafft.


    Gruß klaus

  • Danke für deine Antwort Klaus.


    Kann mir noch jemand sagen wie die Rechtslage wäre wenn ich den Wagen sobald ich Ihn habe von meiner Mutter ummelde auf mich? Nachdem ich die Kopie wo die Mutter drinnen steht an die BAFA geschickt hab.Dann bin ich ja wieder der Eigentümer. Und das Vermögen bzw. Einkommen meiner Mutter wäre wieder wie vor dem Autokauf. Bei diesem Vorgang entseht ja kein tatsächlicher Geldfluss bei meiner Mutter. Dann könnte es doch nur passieren das die Prämie wieder zurückverlangt wird. Oder? Das Auto gehört ja dann wieder mir. Und ich mache ein Schreiben für die Arge, das ich meiner Mutter kurzfistig ein Darlehn zur verfügung stelle um einen Neuwagen für mich zu kaufen um die Prämie zu bekommen von der sie sich dann mein altes Gebrauchtes im Wert von 2500 EUR zu kaufen. Damit ist der Zweck der Prämie erfüllt (Altes verschrottet für Neuwagen) und meine Mutter hat ein neuen Gebrauchtwagen der besser in Schuss ist wie der Alte gebrauchte. Der würde auch in der Grenze liegen was ein HArtz4 Empfänger haben darf, sie wäre mobil und somit auch besser zu Vermitteln.


    Ist meiner Meinung auch kein krummes Ding, da ja nirgendwo steht wie lange der Neuwagen auf den Besitzer der die Prämie beantragt angemeldet sein muss.


    Oder wie sieht Ihr das?

  • Also aus dem Blickwinkel des Gesetzgebers gesehen, willst du - egal wie - an Geld kommen; entweder an die Abwrackprämie, oder für deine Mutter weiterhin H IV ohne Abzug. Ich wäre da ausgesprochen vorsichtig. Ich denke nicht, dass es unter diesem Gesichtspunkt gut wäre, einen Menschen im Amt danach zu befragen, wie man die neue Möglichkeit Abwrackprämie + H IV am Besten ausnutzt, zumal dann auch jemand auf die Idee kommen könnte zu fragen, warum deine Mutter, die H IV bezieht zwei Autos hat. Eigentlich ist eines zulässig, glaube ich. Also: Keine schlafenden Hunde wecken. Oder ist sie selbständig oder hat einen plausiblen Grund? Letztlich könntest du ihr ungewollt schaden. Vielleicht solltest du das alte Auto einfach auf deinen Namen umschreiben lassen und die 2500 €, die du erst in etwa einem Jahr erhälst, dann als letzte Rate an das Autohaus zahlen oder du leihst dir die 2500 € vorübergehend von der Bank, bis sie ausgezahlt werden. In jedem Falle würde ich ändern, dass deine Ma zwei Autos besitzt.

  • Danke für deine Tipps.


    Der Grund das meine Ma 2 Cars auf sich angemeldet hatte war, dass die Versicherung so günstiger war.
    Ich denke ich mach einfach eine schriftlich Vereinbarung zwischen mir und meiner Mutter, die besagt das ich ihr das Geld für einen Neuwagen kurzfristig zur Verfügung stelle um Ihren alten zu verschrotten und die Prämie zu bekommen. Die Prämie wird an mich weitergeleitet und sie bekommt dafür meinen alten der noch 2500 EUR Wert ist. So ist dem Sinn der Abwrackprämie (altes verschrottet neues gekauft) gedient und sie hat ein besseres Gebrauchtes als vorher was sie auch mobiler macht und keinen realen Verdienst. Der Neuwagen wird dann direkt nach erhalt auf mich umgemeldet. Bin ja jetzt über 26 und kann mit geringeren Prozenten bei der Versicherung einsteigen.


    Denke so wird keiner Betrogen und dem Sinn der Prämie gedient.


    Was denkt Ihr??

  • ICH FRAGE EINFACH MAL : " Autos und dann ALG II Bezug ? Da muss man aber eien ziemlich dämlichen Sachbearbeiter haben wenn man damit durchkommt! Selbst wenn 2 Familienmitglieder je ein Auto besässen und im ALG II Bezug stünden wüssste ich wie die ARGE argumentieren muss, da könnten selbst dann jeweils entgegen gesetzten Tätgkeiten und unterschiedlicher Arbeitsbeginn nichts dran ändern, denn die Verhältnismässigkeitsprüfung würde meines Erachtens jederzeit ein Jouffieren des anderen BG Partners immer noch als zumutbarer begründet sein denn das dies bei mir akzeptiert würde. Angemessenheit muss nämlich auch gegenüber den anderen Leistungsbeziehern gewart werden!


    Vergesst es - 2 Autos niemals und auch dieser Punkt sollte nicht vergessen werden, Anspruch auf die Prämie hat nur der der mindestens 12 Monate im Bestz des Fahrzeugs ist! Siehe Klaus was das bedeutet!


    Gruss

  • danke für die antwort.


    die prämie bekommt wer 12 monate im besitz des alten wagens war. der neue muss nicht 12 monate auf den käufer angemeldet bleiben.
    meine mutter und ich haben auch keine bg. und mein jetztiges auto ist nur auf die mutter angemeldet wg der versicherung. ich weis wer im brief steht ist eigentümer. aber das das 2. auto mir ist wurde die ganze zeit so akzeptiert und ist auch tatsächlich so. genauso wie das neue auto mir sein würde. also kann ich es auch verschrotten und beim kauf eines neuen die prämie bekommen. und wenn eh beide auf die mutter angmeldet sind ist es doch logisch das der ältere von beidem zur presse kommt. kann ja niemand verlngn das man unötig einen mehrwert zerstört.