Mehrbedarfe für die krankheitsbedingte kostenaufwendige Ernährung

  • Hallo, guten Tag!


    Bin neu hier und schon komme ich mit neugierigen Fragen ;-)
    Zuerst aber ein paar Worte, um mich kurz vorzustellen:


    Im Dez. 1999 habe ich durch Konkurs meines AG meine Arbeit verloren und wegen meines schon damals ziemlich forgeschrittenen Alters keine neue mehr gefunden. Seit 1997 behindert mit 80 GdB, seit meiner Krebsdiagnose 2005 mit 90 GdB.


    Mit meinem ALG II-Erstantrag 2005 habe ich auch Zuschuss für den sog. "krankheitsbedingten Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung" mit dem ARGE-eigenen Formular beantragt. Mit dem Bescheid bekam auch für meine drei relevante (= zu berücksichtigende) Krankheiten (Krebs, kardiale Hypertonie mit Tachykardie und Gicht mit ausgedehnter Arthrose in allen Gelenken) hierfür insgesamt 30,68 € p. M. = 10,22 € je Krankheit und Monat zugesprochen und dann monatlich auch erhalten. Mein Hinweis darauf, dass ich mich insbesondere bei Krebs für 10 € monatlich unmöglich aus dem Reformhaus ernähren, geschweige denn zusätzlich noch ärztlich verordnete Vitaminpräparate etc. kaufen kann, stieß bei der Behörde auf taube Ohren; man versicherte mir, dass ich nicht mehr bekommen kann.


    Nun habe ich zufällig auf der Webseite


    http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.php


    erfahren, dass ich an Mehrbedarfen für die krankheitsbedingte kostenaufwendige Ernährung - je nach Krankheit - eigentlich schon immer 25,56 bis 61,00 € je Krankheit und Monat bekommen sollte, ab dem 1.7.2008 sogar 25,56 bis 61,36 € je Krankheit und Monat:


    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/regelsatz4e19ab00a35c03.php


    Nun meine Fragen: Wer hat mit den Beträgen nun recht - die ARGE mit ihrem Bescheid oder die Webseite "gegen-hartz.de"? Im SGB sind die Mehrbedarfe nicht einzeln beziffert. Worauf kann man sich beim Gespräch mit der ARGE berufen? Wo finde ich eine verbindliche Tabelle mit Aufzählung der zu berücksichtigenden Krankheiten und deren Bewertung?


    Ich gehe davon aus, dass zumindest Krebs als unheilbare lebensbedrohliche Krankheit mit den kostenaufwednigsten Diäten und dem größten Bedarf an komplementären Mitteln mit dem höchsten Satz von 61,36 € bedacht werden sollte. Es ist indiskutabel, dass die Vorenthaltung der Geldmittel für meine Sonderernährung meine Krankheit begünstigt und zu Rezidiven führen kann. Auf Grund meiner seit drei Jahren ungünstig ansteigenden Blutwerte (PSA), die auf ein Krebs-Rezidiv hindeuten, sah sich mein Onkologe Ende November 2008 veranlasst, mir eine weitergehende Diagnostik (PET) zu verordnen, um das Rezidiv nachzuweisen und etwaige Ausbreitung von Metastasen zu orten. Den Überweisungsschein konnte ich gar nicht einlösen, denn die Kosten für diese Untersuchung (ca. 1.600,00 €) werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Ein Zusammenhang mit der Vorenthaltung des Mehrbedarfs und meinen aktuell ansteigenden Blutwerten ist durchaus vorstellbar.


    Kann mir jemand bitte erklären, warum ich so wenig an diesen Mehrbedarfen bekomme? Die ARGE beantwortet meine schriftlichen Anfragen nicht. Bitte evtl. auch um Aufklärung, auf welchen amtlichen Grundlagen und Kriterien und von wem entschieden wurde, dass ich je Krankheit lediglich 10,22 € bekommen soll. Wie soll ich nun vorgehen?


    Und was mache ich mit der Nachzahlung seit 2005??


    Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit!


    Ich wünsche ein schönes Wochenende, Gruß,


    Jan

  • solche fragen sind fallabhängig
    wenn kostenaufwändige ernährung notwendig, dann besteht anspruch darauf


    wie es aber aussieht bist du doch nicht erwerbsfähig, warum also alg II und nicht sozialgeld (sgb XII), wo alles anders aussieht

  • solche fragen sind fallabhängig


    Den Fall habe ich oben im Wesentlichen geschildert.


    wenn kostenaufwändige ernährung notwendig, dann besteht anspruch darauf


    Die Frage war nicht, ob ein Anspruch besteht oder nicht, sondern in welcher Höhe. Es soll eine Tabelle geben, wo die einzelnen Krankheiten aufgelistet und in Euro beziffert sind ("wieviel wofür" - danach habe ich bereits oben gefragt), nach der sich auch die ARGE-Leute, die selbst ja keine Ernährungsmediziner sind, bei ihren Entscheidungen richten. Ich habe sie mit Google nicht finden können und hoffte eher, dass jemand hier mir den Link dazu zusteuert...


    wie es aber aussieht bist du doch nicht erwerbsfähig,


    Doch doch - die 3 Std. am Tag kann ich schon - z.B. im Büro - arbeiten, kann natürlich nicht jede Arebit (z.B. als Lagerist, Bauarbeiter, Bergmann, Jet-Pilot, Söldner...) verrichten. Ob jemand einen Krüppel für 3 Std. täglich einstellt, steht auf einem anderen Blatt. Das alles ist allerdings irrelevant, zumal ich unter die sog. 58er-Regelung falle. Dies ändert jedoch nichts an der medizinischen Notwendigkeit der Sonderernährung.


    warum also alg II und nicht sozialgeld (sgb XII), wo alles anders aussieht


    Und wie? Also von einem Juristen würde ich schon eine aussagefähigere Antwort erwarten. Schließlich trägt dieses Forum den Untertitel "Forum mit dem Schwerpunkt auf der Frage, wer Ansprüche in welcher Höhe auf Leistungen nach dem SBG II hat.". Somit bin ich hier richtig. (Habe ich zumindest gedacht..)

  • Den Fall habe ich oben im Wesentlichen geschildert.



    Und wie? Also von einem Juristen würde ich schon eine aussagefähigere Antwort erwarten. Schließlich trägt dieses Forum den Untertitel "Forum mit dem Schwerpunkt auf der Frage, wer Ansprüche in welcher Höhe auf Leistungen nach dem SBG II hat.". Somit bin ich hier richtig. (Habe ich zumindest gedacht..)


    Dir ist schon klar, dass hier hauptsächlich private Nutzer sind, oder??


    5. Mehrbedarf für Ernährung (§ 21 Abs. 5)
    (1) Die Gewährung dieses Mehrbedarfs setzt einen
    ursächlichen Zusammenhang zwischen einer drohenden
    oder bestehenden Erkrankung und der Notwendigkeit einer
    kostenaufwändigeren Ernährung voraus.


    (2) Die Krankheiten, bei denen die Notwendigkeit einer
    kostenaufwändigeren Ernährung nach den Empfehlungen des
    Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV)
    anerkannt sind, können der Anlage entnommen werden.
    Diese Aufzählung ist aber nicht als abschließend zu betrachten.
    Sofern neuere wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, können
    diese als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
    Bei Adipositas (Fettleibigkeit) ist ein Mehrbedarf für Reduktionskost
    nicht zu gewähren


    (3) Der Mehrbedarf wird nur gewährt, wenn die Notwendigkeit der
    kostenaufwändigeren Ernährung aus medizinischen Gründen
    nachweislich belegt ist.
    Der Nachweis soll durch eine Bescheinigung des behandelnden
    Arztes erbracht werden. Die Bescheinigung muss die genaue
    Bezeichnung der Erkrankung und die sich hieraus ergebende
    Kostform enthalten.



    Für die Erstellung der Bescheinigung kann der Vordruck BA Alg II –
    2s21-1 verwandt werden.


    (4) Eventuell anfallende Kosten für die Bescheinigung des
    behandelnden Arztes werden nicht übernommen.


    (5) Eine Stellungnahme bzw. ein ärztliches Gutachten ist durch den
    medizinischen Dienst des Leistungsträgers (Ärztlicher Dienst,
    Gesundheitsamt o.ä.) zu erstellen, wenn für ein Krankheitsbild,
    welches in der Anlage nicht aufgeführt ist, eine kostenaufwändigere
    Ernährung geltend gemacht wird. In der Stellungnahme soll eine
    Einschätzung zur Höhe des Mehrbedarfes abgegeben werden.
    Des Weiteren soll der medizinische Dienst eingeschaltet werden,
    wenn die voraussichtliche Dauer des Mehrbedarfs von vornherein
    12 Monate übersteigt.
    Der Mehrbedarf für die kostenaufwändigere Ernährung ist
    spätestens nach 12 Monaten erneut durch eine ärztliche
    Bescheinigung zu belegen.


    (6) Ggf. ist von dem Hilfebedürftigen eine „Entbindung von der
    ärztlichen Schweigepflicht“ zu verlangen.


    (7) Sofern mehrere Erkrankungen eine Voraussetzung für die
    Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändigere Ernährung
    erfüllen, ist der Mehrbedarf zu gewähren, der der höchsten
    Krankenkostzulage entspricht. Eine mehrfache Gewährung ist nicht
    zulässig.


    Ich denke damit ist alles gesagt ;)


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Lieber Jan.Hora
    Es geht um Alg ll, das entsprechende Gesetz ist das SGB ll und dort der § 21 Abs. 5. Wie schon geschrieben ist hier ein Hilfeforum, von Betroffenen für Betroffene, wenn eine Antwort nicht reicht hilft die Arge oder Google, der richtige Suchbegriff vorausgesetzt.
    MfG

  • hallo jan.hora,
    grundsätzlich kann ich deinem begehr nach dem "mehrbedarf" verstehen,
    1. hast du einen schriftlichen antrag eingereicht?
    wenn nein sofort nachholen / wenn ja hast du 2. einen schriftlichen (ablehnungs-)bescheid bekommen? / wenn nein schriftlich nachforschen! wenn ja, kann man da noch in widerspruch gehen (Fristablauf), wenn verfristet (4 wochen siehe rechtsbehelf) dann neuen antrag stellen,



    eine etwaige tabelle wird dir nicht helfen, es geht schließlich um den tatsächlichen mehrbedarf und den kann einerseits die behörde nicht per tabelle ablesen (einzelfallentscheidung) und du willst es ja andererseits auch nicht
    evtl. sollte dein sachbearbeiter ein medizinisches gutachten erstellen lassen, in welchem gleich auch noch PET diagnostik mit beantragt wird...


    ich wünsche dir alles gute

  • wenn du von einem juristen mehr erwartest, dann geh zu einem anwalt
    was soll dieser tonfall?!
    ansonsten verstößt auch hier jeder individuelle rechtsrat gegen das rechtsberatungsgesetz


    die rechtsprechung zum Mehrbedarf ist äußerst umstritten, da auch dort nicht klar gestellt ist, worauf man sich beziehen kann


    fallabhängig heißt, dass man individuell das krankheitsbild sehen muss, um genau feststellen zu können, wie viel einem zusteht
    und das hast du nicht geschildert

  • Hallo Jan,


    deine ARGE muss sich an die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge halten. Dieser hat im Oktober 2008 die Empfehlungen überarbeitet. Kannst du dort ganz ausführlich nachlesen.
    Hypertonie und Gicht (wie auch Diabetes) sind allerdings schon vorher herausgefallen. Krebs wird in fortschreitendem bzw. fortgeschrittenen Stadium mit 10 % des Eckregelsatzes (= 35,10 €) gewertet. Entscheidend ist sicherlich, wie dein Arzt das Attest in deinem Fall formuliert, da ja zur Zeit nichts nachweisbar ist. Das müßtest du noch mal abklären und eventuell ein neues Attest einreichen. Mehr als die 10 % sind in deinem Fall allerdings nicht drin. Bin Sozialarbeiterin und habe als Vereinsbetreuerin daher öfter damit zu tun.
    Wünsche dir alles Gute.


    LG vom Feechen

  • Hallo Ihr Lieben,


    vielen Dank Allen, die mir geantwortet haben!
    Hat leider gedauert, ich war jetzt länger ohne PC.
    Das Problem ist nun gelöst, es wird tatsächlich nach den Empfehlungen des "Dt. Vereins.." verfahren, wobei man (den "teuersten") Mehrbedarf nur für 1 KLrankheit bekommt, bei Krebs z.B. 35,00 €. Antrag habe ich schon gestellt, habe Formulare angefordert, hat auch sehr lange gedauert, bis diese ankamen. Dann zum Arzt zum Abstempeln.


    Falls es sonst noch jemand interessiert:


    Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV),
    Gutachten vom 29. Oktober 2008, Nr. 10/07,
    Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung – Krankenkostzulagen nach § 21 SGB II und § 30 SGB XII:


    http://www.deutscher-verein.de/04-gutachten/gutachten2008/oktober/Gutachten_vom_29_Oktober_2008_Nr_10_07%20/?searchterm=Mehrbedarf


    http://www.deutscher-verein.de/04-gutachten/gutachten2008/pdf/G%2010-07.pdf


    Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen:


    http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen2008/oktober/gutachten.2008-10-09.8927791199/?searchterm=Mehrbedarf


    http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen2008/pdf/DV%2025-08.pdf


    Relevant für "Fachkräfte der Träger sowohl nach SGB II als auch nach SGB XII ("Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung – Krankenkostzulagen nach § 21 SGB II und § 30 SGB XII."):


    http://www.deutscher-verein.de/03-events/2005/gruppe3/pdf/f341_05.pdf


    Irgendwo ist dort in der Anlage 1 auch die Tabelle, doch es wird darauf hingewiesen, dass "der DV den Ernährungsbedarf nur bei einigen Erkrankungen untersucht hat. Nur für sie hat er Empfehlungen ausgesprochen. Folglich soll durch die Empfehlungen nicht die Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags bei Erkrankungen ausgeschlossen werden, die nicht berücksichtigt wurden, z.B. Nahrungsmittelunverträglichkeiten" usw.


    Nochmals danke, ich wünsche Euch einen guten Wochenanfang!


    Grüße,
    Jan Hora