vorgeschrieben wie ich Arbeitsaufnahme melde?

  • Hallo Ihr!


    Ich nehme am 1.3., so denn alles klappt ich soll da utnerschreiben udn gleich loslegen, eine neue Arbeit an. Ich bin ja verpflichtet, das sofort dem Amt zu melden.


    Ist es vorgeschrieben, auf welchem Weg ich das melde also per Post, Brief da einstecken, Selber melden oder Mail an den Vermittler?


    Ich frage deshalb so blöd, weil noch ein Widerspruch läuft und eine Rechnung eingereicht ist die beide im Hartz IV Zeitraum entstanden. WEnn ich ne Mail schicke, hat der Vermittler das sofort. Stecke ich einen Brief da direkt ein, dauert es meist ca. 10 Tage bis das beim Bearbeiter ist. Weiß nicht warum, ist hier aber so. DA ich Bedenken habe, dass die meine Ansprüche wenn ich arbeite erstmal ablehnen und sagen ich soll selber zahlen, da ich ja jetzt Geld verdiene, würde ich lieber einen Brief unten einstecken, damit ich noch 10 Tage Luft habe und die HOffnung, dass bis dahin die Rechnungen (Brennerwartung und Heizugnsreparatur wo der Widerspruch läuft) sowie meine Bewerbungskosten bezahlt sind. Und ich dann da nicht extra Strreß habe.


    Wäre also unten da direkt in den Kasten stecken am 2.3. okay, rechtzeitig und gibt keine Nachteile für mich?


    Danke euch
    Pinky

  • Du fängst also Sonntag, 01.03., bei deinem neuen Arbeitgeber an?! Da kann ja der 02.03. nicht wirklich zu spät sein und natürlich reicht es aus, das schriftlich zu melden. Es ist ja nicht Vorschrift, dass man dem Vermittler mailen muß, zumal ja auch nicht jeder zu jeder Zeit diese Möglichkeit hat. Es gibt zu diesem Zweck übrigens einen Vordruck "Veränderungsanzeige oder -mitteilung" heißt der.

  • am 1.3. läuft der vertrag am 2.3. gehe ich hin, sorry.


    Ich wollte das ja gerade nicht schnell beim Bearbeiter haben, weil ich die Gefahr wegen der laufenden Anträge (Bewerbugnskosten, Brennerwartung und Widerspruch wg. NIchtübernahme Heizungsreparatur) sehe, dass die die dann alles ablehnen und sagen, ich soll selber zahlen.


    Nochmal die Fragen:
    1. Wenn ich die Arbeitsaufnahme ein paar Tage später melde, ist das okay?
    2. Ist es meine Sache, auf welchem Weg ich das mache?
    3. Können die wärhend des Hartz Bezuges angefallene Zahlungen die noch ausstehen wegen der ARbiet versagen? Sind nur 25 Std


    Danke Pinky

  • Guten Morgen,


    Nein, Du hättest es schon längst melden müssen.... Nun bleibt Dir aber noch der Montag und da kann es schon ärger geben...


    Du wirst aufjedenfall die Leistungen die Leistungen zurück zahlen müssen, egal ob es 25 Arbeitsstunden sind oder mehr, das Gehalt ist entscheident..


    Dann zu dem Widerspruch, der hat in der Regel nichts damit zu tun...


    Lieben Gruß, Sabine

  • Also ich finde nicht, dass sie es "schon längst" hätte melden müssen; sie war ja scheinbar gar nicht sicher, ob es nun wirklich klappt, weil sie erst morgen den Vertrag unterschreibt. Ein wenig unsicher hörte sich das an. Morgen kann es demnach nicht zu spät sein, zumal sie eine plausible Begründung hat. Ohne schriftliche Vereinbarung würde ich mich auch nicht vorher abmelden. Und dann bleibt ja auch noch der erste Arbeitstag abzuwarten; wer weiß, wie der verläuft in einer Firma, die formal im Vorfeld nichts Schriftliches vereinbart. Es könnte theoretisch ja auch erst einmal ein Probearbeitstag sein.