Wartung Heizung kurz vor Arbeitsaufnahme

  • :cool:Hallo allerseits!
    Ich habe schon wieder eine Frage, die sich aus meiner Arbeitsaufnahme ergibt:


    Ich habe am 3.2. die Brennerwartung und Kesselreinigung (eigenes Haus) durchführen lassen. Die Rechnung kam am 26.02.09. Habe sie heute gleich persönlich abgegeben. Die Kostenübernahme hierfür steht im Bescheid expliziert aufgeführt, da der Betrag direkt an die Firma geht.


    Nun fange ich aber Montag an zu arbeiten. Müssen die dann auf jeden Fall zahlen, da die Arbeiten ja während Hartz IV entstanden oder sagen die prima, nun haben Sie ja Geld (ich kriege das erste Gehalt auch erst am 1.4.) zahlen Sie mal schön selber?


    Und wenn die zahlen müssen, was ich eigentlich glaube, wo steht das begründet, falls die sich mal wieder vor einer Zahlung drücken wollen?


    Danke Euch
    Petra;)