nicht bewohntes eigenheim

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage, bei der mir hoffentlich jemand helfen kann.


    Ich bin zur Zeit noch selbständig, melde das Gewerbe aber die nächsten Tage ab und muss mich dann bei der ARGE melden, da ich keinen Anspruch auf ALG I habe.


    Ich habe mir den Antrag schon mal grob durchgerechnet und werde aufgrund des Einkommens meines Mannes keine Leistungen erhalten, bis auf die Übernahme der Krankenversicherung.


    Nun meine eigentliche Frage: Mir wurde von meinen Großeltern vor Jahren deren Haus überschrieben, dass sie aber noch bewohnen und auch Wohnrecht auf Lebenszeit haben. Inwieweit wird das Einfluss auf die Übernahme der Krankenkassenbeiträge durch die ARGE haben?


    Danke
    Normandie

  • Hallo,


    warum soll dir die ARGE die GKV- Beiträge zahlen ß
    Keine Leistung vom Amt, keine Beiträge zur Sozialversicherung.
    Wenn ihr verheiratet seit, dann bist du in der Famielienversicherung kostenlos bei deinem Mann mitversichert sofern er in der GKV, ansonsten müsst ihr für die Beiträge selber aufkommen.


    Haben deine Eltern lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch ?


    Bei Nießbrauch ist es kein Vermögen. Siehe:


    Mit Nießbrauch belastetes Haus - für Hartz IV-Empfänger kein verwertbares Vermögen
    10.12.07 11:47
    Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007, Az.: B 14/7b AS 46/06 R
    www.bundessozialgericht.de


    Gruß klaus

  • ka ob nießbrauch oder lebenslanges wohnrecht, dass ist soweit weg, da müsste ich höchstens mal beim grundbuchamt nachfragen, aber egal wenn sie eh nichts zahlen, dann geht es sie auch nichts an, was wir im keller liegen haben.


    für diese famileinversicherung muss ich mich denn da trotzdem bei der arge melden um einen neg. bescheid zu bekommen oder kann ich das direkt mit der krankenkasse klären?