geringes Praktikantengehalt - Anspruch auf Leistungen?

  • Hallo an alle,


    schön, dass es dieses Forum gibt und man sich Rat holen kann!
    ich bin gerade fertig mit dem Studium geworden und fange mit einem Praktikum an. Dieses Praktikum bringt mich beruflich sehr viel weiter und eröffnet wahnsinnig viele Möglichkeiten, wird aber leider sehr schlecht bezahlt - ich bekomme 500 Euro brutto. Nun muss ich dafür in eine andere (nicht gerade billige Stadt) ziehen, wo ich ein WG-Zimmer für 300 Euro gefunden habe. Dann kommt auf mich nach dem Ende des Studiums und (in zwei Monaten) dem 25 Lebensjahr auch noch der Krankenkassenbeitrag von 140 Euro. Meine Eltern können mich nicht unterstützen, da selbst Arbeitslosengeldempfänger.
    Meine Frage ist: Gibt es in dieser Situation irgendwelche Möglichkeit Zuschüße zu beantragen??
    Ich will die Chance nicht verstreichen lassen, aber muss auch etwas essen..:rolleyes:

  • Hallo Ivy,


    du kannst Wohngeld beantragen. Hilft ein bisschen weiter. Vielleicht bekommst du auch weiterhin noch Kindergeld, denn das Praktikum ist ja eine Art Ausbildung. Frag mal bei der Familienkasse nach.
    Leistungen nach dem SGB II, also ALG II, wirst du nicht bekommen, da du ja durch das Praktikum dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.


    LG, Jalale.