Leistungen ab dem 25. Lebensjahr?

  • Hallo zusammen,


    ich lebe seit 2 Jahren wieder bei meinen Eltern und hatte bisher keinen Anspruch auf Hartz IV / ALG II da ich unter 25 bin.


    Nun werde ich ende März 25 und wollte mich gerne informieren in welcher Form mir Leistungen zustehen würden und wann ich sie am besten beantrage.


    Mein Vater ist ist Frührentner und meine Mutter hat auch nur einen 400€ Job. Ausserdem mussten wir aus den vorher genannten Umständen unser Eigenheim aufgeben und sind in eine kleine Mietwohnung gezogen.


    Kann ich Hartz IV oder ALG II beantragen und werden mi rgegebenenfalls auch Leistungen gezahlt um eine eigene Wohnung nehmen zu können?


    Wäre für einige Antworten dankbar,


    MfG

  • Hallo Billy,


    ab 25 kannst Du eine eigene "Bedarfsgemeinschaft" bilden, d.h. Deine Eltern leben dann zusammen mit Dir in einer "Haushaltsgemeinschaft". Du bekommst € 351 zum Lebensunterhalt bezahlt + den Anteil der Kosten für Unterkunft und Heizung. Lebt ihr z.B. zu dritt in dieser Wohnung, so wäre dies 1 Drittel für Unterkunft und Heizung, vorausgesetzt, dass dieses Drittel von der Größe und den Kosten her als "angemessen" gilt. Welche Kosten in Deinem Fall angemessen sind, erfährst Du bei der für Dich zuständigen ARGE. Die Größe beträgt bei 1 Person 45 - 50 qm je nach Bundesland.


    Eine Umzugsgenehmigung in eine eigene Wohnung und damit die Übernahme der Umzugskosten und der anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung bekommst Du von Seiten der ARGE nur, wenn es für den Umzug einen zwingenden Grund gibt.


    vG Berthold

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten, das hat mir schon sehr weiter geholfen!


    Jetzt stellt sich für mich eigentlich nur noch die Frage, welches der richtige Zeitpunkt ist die Leistungen zu beantragen?
    Wenn ich meinen Antrag jetzt einreiche, falle ich ja immer noch in die Katerogie "U25" und muss mit einer ablehnung des Antrages rechnen. Reiche ich den Antrag allerdings erst ende März ein, nach meinem 25. Geburtstag, dauert es 4-6 Wochen bis alles geprüft und genehmigt ist, was ja bedeutet das ich noch einige Zeit auf Leistungen verzichten muss!


    Kann ich damit rechnen das die zuständigen Leute bei der ARGE mit bekommen das ich kurz vor der vollendung meines 25. Lebensjahres stehe, und sie dann auch dementsprechend den Antrag bezüglich dieses umstandes bearbeiten, oder sollte ich noch warten?


    MfG