Dringend Hilfe gesucht: Unterhalt Mutter

  • Hallo Andy,


    eine Kaution wird sowieso nur als Darlehen gewährt. Umzugs- und Renovierungskosten werden generell nur übernommen, wenn die neue Wohnung angemessen ist. Klar, würden diese Kosten auch entstehen, wenn die das der Fall wäre. Na ja, ist aber so.
    Für mich stellt sich allerdings immernoch die Frage, ob deiner Mutter nicht die KdU einer alleinstehenden Person zustünden, da dein Bruder seinen Part ja selbst trägt. Dann wäre die Wohnung wahrscheinlich nicht unangemessen. Vielleicht wäre es cleverer gewesen, wenn dein Bruder der Hauptmieter der neuen Wohnung wäre und deine Mutter seine Untermieterin. In diesem Untermietvertrag könnte dann ja die Nutzung der Räumlichkeiten in der Grüßenordnung festgelegt sein, wie sie für sie alleine angemessen sein würden. Die halbe Miete bliebe.
    Haben sie den Mietvertrag schon unterschrieben?


    LG, Jalale.

  • Hallo,
    ich schreibe nochmal weil ich es denen versprochen hatte, die uns geholfen haben.
    Und weil ich das einmal runterschreiben muss...


    Meine Mutter und mein Bruder wohnen jetzt in der beschriebenen Wohnung.
    Wir haben eigentlich alles in den Griff bekommen - es hat viel Hilfe der Familie und Freunden bedurft, aber irgendwie haben wir es geschafft.
    Nur die ARGE hat IMMER WIEDER Knüppel gefunden, die sie meiner Mutter zwischen die Beine werfen konnte. Heute kam dann der Obergau...
    - Wir waren Ende Februar das erste Mal da, haben auch schnell alle Formulare beigebracht.
    ES GIBT BIS HEUTE, TROTZ ALLER ZUSAGEN KEIN GELD!!! Die Sachbearbeiterin hatte Urlaub, der Antrag ist 6 Wochen liegengeblieben! Man rechnet die beiden DOCH als Bedarfsgemeinschaft, hat der Leiter der ARGE final beschlossen! Das Kindergeld von meinem Bruder wird als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet! Man will die alte, teuere Wohnung nun doch nicht zahlen - der Vermieter wartet seit 2 Monaten auf das Geld. Man hat sich bei der Berechnung der jetzt erzwungenen Überweisung vertan - und wollte dies als LEBENSMITTELGUTSCHEIN ausgeben, erst auf Druck einer anderen behördlichen Stelle gab es einen Scheck - und der war nicht gedeckt (in der Post, mit anderen Leuten dahinter, wir sind hier auf dem Land, man kennt sich...)! Und wo die letzte Woche getätigte Überweisung ist wisse man nicht, könne man auch nicht hinterfragen, das wäre halt so, müßte man warten!
    Es sollte angeblich mal 70 Euro mehr geben wenn man krank ist - also Attest besorgt (15€) und am nächsten Tag (!) wieder hin - "Oh, entschuldigung, das wurde gestrichen, haben wir nochmal nachgeguckt..."
    Die Miete für die neue Wohnung ist natürlich auch nicht da...
    Die zwei wissen nicht mehr weiter - und das war nicht alles, aber ich bekomme es auch einfach nicht mehr auf die Reihe.


    Wir werden über die andere behördliche Stelle einen Rechtsanwalt beauftragen und so schnell als möglich dort aufschlagen - laut deren Auskunft eher die Regel bei dieser Arge. Übrigens jetzt den dritten Bearbeiter und bei allen ist alles anders...


    Ich möchte allen, die NIEMANDEN haben, der Ihnen in der Not hilft und wirklich auf diese unsoziale Willkür angewiesen sind mein Beileid aussprechen! Es ist unfassbar, dass in diesem Land, wo Menschen, die Millionen hinterziehen straffrei ausgehen und auf der anderen Seite bedürftlge getreten werden wo es geht!


    Und wenn ich jetzt den Fernseher anmache guckt mich auf n-tv ein Krawatti an und erzählt, warum es wichtig ist, dass man eine Bank mit noch mehr Millarden unterstützt...
    Ich frage mich nicht mehr ob es hier in D mal knallt - sondern wann!


    Gruß Andy

  • Hallo Andy,


    wird nur das Kindergeld von deinem Bruder angerechnet? Oder auch sein Gehalt? Die Anrechnung vom Kindergeld ist rechtens, wenn dein Bruder es nicht benötigt um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Das heisst nicht, dass sie eine BG sind.
    Ist er denn auf dem Bescheid mit aufgeführt und werden Leistungen für ihn zugrunde gelegt?


    Was meinst du damit, die Miete für die alte Wohnung wird nicht übernommen? Die neue Miete wird aber zu 50% gezahlt?


    Deine Mutter sollte nochmal zur ARGE gehen und sagen, dass sie mittellos ist. Sie soll auf jeden Fall einen Vorschuss verlangen, der kann sofort ausgezahlt werden! Teamleiter oder Chef der ARGE verlangen, wenn der SB nicht mitmacht. Nicht gehen ohne Geld in den Händen!


    Alles Gute für deine Mutter.
    LG, Jalale.

  • So, nach unendlich viel Nachfrage- und Wadenbeißerei ist jetzt folgendes erreicht:
    - seit Samstag liegt der Bescheid vor
    - das Geld ist auf dem Konto, die Mieten für die alte Wohung sind jetzt auch enthalten (inkl. Korrekturen)
    - der Scheck war tags drauf gedeckt
    - das Amt hat schon den zweiten Rechnefehler korrigiert (zus. Überweisung)


    Mein Hauptproblem ist jetzt, dass ich nicht weiss wo ich den Bescheid prüfen lassen kann. Nach allem was ich bislang gehört habe ist ja jeder falsch...
    Was mir hauptsächlich ins Auge sticht:
    - Bislang ist für meinen Bruder kein Wohngeld beantragt, jedoch geht man jetzt schonmal von 83€ aus die schon abgezogen sind. Es wurde gerade erst gefordert, die Bescheinigungen dafür auszufüllen.
    - Das Einkommen meines Bruders übersteigt den Satz nach SGB II um 115€, und zwar wird folgende Rechnung aufgemacht:
    Einkommen Ausbildung: 585
    abzgl. Freibetrag -215
    Einkommensbereinigung -30
    Kindergeld +164
    vorraussichtliches Wohngeld +83
    = 587


    Sein Bedarf wird aber nur mit 472€ angegeben (80% Regelleistung und Hälfte anerkannte Warmmiete).


    Mein Denkproblem dabei: Wie kann ich in die Bedarfsgemeinschaft fallen, wenn ich zeitgleich mein über meinen Bedarf hinausgehendes Einkommen bei anderen anrechnen lassen muss?


    Wir werden also nicht umhinkommen Einspruch hierauf zu erheben, hierzu bräuchten wir allerdings Hilfe. Gibt es da Vereine oder Stellen, oder müssen wir uns einen Anwalt nehmen?


    Gruß Andy

  • Hallo Eagle Wing,


    da dein Bruder auch noch Kindergeld erhält und der Überhang nicht höher als das Kindergeld ist, ist die Anrechnung auf den anderen Bedarf rechtens. Der Teil des Kindergeldes, den dein Bruder nicht zur Deckung seines eigenen Bedarfes braucht, darf auf die Leistungen der anderen BG-Mitglieder angerechnet werden.


    Ob allerdings schon Wohngeld in Abzug gebracht werden darf, wenn es noch gar nic gewährt wurde, weiß ich nicht (und glaube es eigentlich auch nciht ...)


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Jana,


    okay, soweit gehe ich mit.
    Aber eigentlich dürften die meinen Bruder doch garnicht in die BG aufnehmen hatten wir in der Mitte des Threads gesagt, weil er zuviel verdient. Nun wird dieser ominöse Freibetrag abgezogen (zu dem ich im Netz absulut nichts finde) und damit ist er drin.
    Ich suche nach einer Art Beratungsstelle, wo man für kleines Geld den Bescheid prüfen lassen kann. Ich habe nun den VDK und die die Leute von gegen-hartz.de angeschrieben, weiss aber nicht ob von dort etwas kommt.


    Gruß Andy

  • Hallo Andy,


    geht denn aus dem Bescheid hervor, dass dein Bruder in die BG gerechnet wird? Sind die 585 € netto? Davon geh ich jetzt mal aus, und davon dass der Freibetrag richtig ermittelt wurde. Dieser Freibetrag wird aus dem Brutto-Gehalt deines Bruders errechnet und darf nicht in einer BG angerechnet werden.
    Was also heisst, dass sie für deinen Bruder gar keinen Freibetrag errechnen müssten, da er ja nicht zur BG gehören dürfte. Außer er kann doch nicht selbst ausreichend für seinen Lebensunterhalt sorgen. Dann wiederum passt nicht, dass er Wohngeld beantragen soll...
    Das ist alles echt eigenartig und irgendwie scheinen die von der ARGE GAR KEINE Ahnung zu haben.
    Der Bedarf von 472 € ist richtig, da "Kinder" bis sie 25 sind, nur 80% der Regelleistung erhalten.


    Also ich sehe das so: er ist nicht in der BG, der Freibetrag darf nicht abgezogen werden, er hat monatlich 832 (einschließlich Wohngeld) zur Verfügung, die 164 € werden bei euer Mutter angerechnet (was rechtlich so ist), heisst also auf die muss dein Bruder verzichten. Ihm bleiben also 668 €, wovon er die Hälfte der Miete zahlen muss.


    Alles andere ergibt für mich keinen Sinn. Du (deine Mutter) kannst einen Überprüfungsantrag stellen. Und dann schleunigst Wohngeld beantragen.


    LG, Jalale.

  • Hallo Jajale,


    erstmal tausend Dank. Mein Bruder wird in die BG gerechnet, jedenfalls steht er auf dem Bescheid immer mit drauf und sein Geld wird eigerechnet. Aber gerade so, dass die Arge für ihn nix bezahlen muss.


    Die 585 sind netto, richtig. An dem Wohngeld sind die zwei schon dran.


    Wo (bei welcher Stelle) kann man den Überprüfungsantrag stellen? Doch wohl nicht bei der Arge selbst?


    Gruß Andy