Arbeitsaufnahme und dafür bestraft

  • Hallo Leute


    Hab folgendes Problem:


    Habe am 2.2. angefangen zu arbeiten, jedoch bekomme ich erst zwischen 15.03. und 20.03 Geld von meinem neuen Arbeitgeber. Das Amt hat mir jedoch bereits für März das Geld gestrichen, weil ich ja jetzt arbeit habe.
    Nun schluss endlich Pleite kein Geld für Sprit um zur arbeit zu kommen, und nichts mehr zu essen und dem Amt ist es Egal. Dürfen die mir das Geld überhaupt streichen???

  • Hallo,


    es gilt das Zuflussprinzip. Demnach müsstest du erst wenn dein Lohn da ist die Kontoauszüge einreichen aus denen ersichtlich wird, wann dein Lohn eingegangen ist. Du wirst sicher irgendwo stehen haben, wann dein Lohn das erste mal gezahlt wird. Damit gehst du zur ARGE und fragst ob sie dir Leistungen vorschiessen, später reichst du dann Kontoauszüge ein.


    LG, Jalale

  • danke für eure schnellen antworten aber diese Sachen hat die arge abgelehhnt und mich mit 350,-€ für einen monat mit 4 personen abgefertigt. aber ich hab jetzt versucht über das Sozialgericht mit nem eilverfahren die kümmern sich darum hat ja schonmal geklappt.