Hallo alle zusammen,
ich weiß nicht, ob es zu oben genannter Problematik schon einen passenden Eintrag gibt, da ich neu hier bin und noch nicht das komplette Forum durchstöbert habe. Deswegen eröffne ich einfach ein neues Thema in der Hoffnung, dass ihr mir zahlreich weiterhelfen könnt.
Der Vater meines Freundes wird über kurz oder lang Hartz IV beantragen müssen. Ihr Eigenheim besteht aus zwei einzelnen Gebäudeteilen. Im Neubau wohnen seine Eltern, sein Bruder (22) und er (26) und der Altbau wird von seinem Opa bewohnt, der dort lebenslanges Wohnrecht hat. Die Wohnfläche beider Gebäudeteile liegt bei Weitem über 130m²; grob geschätzt bewohnt die Familie meines Freundes ca. 130m² und der Opa in etwa noch einmal 140m² (wie gesagt, nur grob geschätzt, da ich dort nicht wohne und auch noch nicht das gesamte Gebäude vermessen habe). Nun gehört das komplette Gebäude jedoch seinen Eltern und der Gesamtkredit fürs Haus ist noch lange nicht abbezahlt. Die monatliche Belastung allein zur "Schuldentilgung" (Kredit für den Neubau) beträgt 1100€. Dazu kommen natürlich noch sämtliche Versicherungen, Heiz- und Stromkosten und natürlich die Grundabgaben fürs Grundstück, Müllgebühren etc..
Wie wird es nun weitergehen? Werden sie in ihrem Haus wohnen bleiben dürfen und mit welcher Hartz IV Summe darf in etwa gerechnet werden?
Ich weiß, dass es einen Paragraphen gibt, der die oben erwähnte 130m² Klausel für 4 Personen beinhaltet und die für den Gebäudeteil der 4-köpfigen Familie ja auch zutrifft. Aber was ist mit dem Teil des Opas? Wird man ihn, der ja lebenslanges Wohnrecht hat, zwingen können, in den anderen Teil zu ziehen oder wird man die 4 nötigen, zu dem Opa zu ziehen? Oder geht es auch irgendwie, dass alles so bleiben kann wie bisher?