Mir hat ein Bekannter gesagt, man könne als Hartz 4 Empfänger eine größere Wohnung beziehen, wenn im Mietvertrag steht, das man kleine Hausmeistertätigkeiten ausführt. Ist das korrekt?
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Glaube ich kaum denn auf der einen Seite haben Hausmeistertätigkeiten nichts mit der größe der Wohnung zu tun und auf der anderen Seite würde die ARGE dann sicher wissen wollen was du für diese Tätigkeiten an Vergütung bekommst denn das machst du ja sicher nicht umsonst?
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Dadurch würde sich meine Grundmiete so verringern, das sie bei einer Wohnungsgröße von 90m² nur bei der für uns vorgegebenen Kaltmiete von 360€ läge.:) 75m² stehen uns eigentlich nur zu
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da gab es so einen fall.
das war jedoch so, dass ein teil der wohnung arbeitszimmer war, welches eben für die hausmeistertätigkeit benutzt wurde
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