Hallo, unsere Familie, ich als Rentner, meine Frau und zwei schulpflichtige Kinder von 9 und 12 Jahren wohnen in einer Doppelhaushälfte mit ca.93 m2 Wohnfläche. Das Haus ist unser Eigentum.
Ich bekomme als Rentner (68) 625.- Euro Rente, dazu erhalten wir 328.- Euro Kindergeld.
Mit den 953.- Euro kommt man trotz größter Sparsamkeit, kaum aus.
Meine Frage lautet,ist es möglich,einen Zuschuss in Form von Wohngeld ect. zu bekommen, oder muß man das Haaus verkaufen und das Geld verbrauchen?
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würde antrag stellen, sieht erst ein mal gut aus, ienen lastenzuschuss zu bekommen
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Ihr solltet auf alle Fälle einen Antrag auf Lastenzuschuß stellen und ich denke den bekommt ihr auch.
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Hallo Peteris,
also wie schon von Kitty geantwortet wurde: Lastenzuschuß (bei Mietwohnungen heißt das Wohngeld) werdet ihr sicher erhalten. Ich könnte mir aber auch vorsellen, dass ihr einen Differenzbetrag Hartz IV zu eurem vorhandenen Einkommen bekommt. Jeder Erwachsene erhält einen Regelsatz-Betrag (den weiß ich bei Verheirateten nicht genau), aber so um 340 ca. ist der; und je Kind unter 14 auch noch einmal 211 Euro. Mithin seid ihr schon alleine mit diesen Regelsätzen bei einem Mindestbedarf der eure Einnahmen übersteigt. Dazu kommen noch die Belastungen für das Haus, also die Nebenkosten (Grundsteuern, Müllgebühren, Schornsteinfeger, Wasser etc.) und, wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist, auch die Zinsbelastung für den jeweiligen Monat. Diese Summen ergeben euren "Bedarf", dem eure Einnahmen (Rente, Kindergeld) gegengerechnet werden. Und den Differenzbetrag erhaltet ihr dann vom Amt. (Ggf. kommen dann auch noch Kosten für Klassenfahrten der Kinder, für die aber jeweils Extra-Antragstellung erforderlich ist, dazu) und auch die Befreiung von den Gebühren der GEZ.
Das Haus, sofern es nicht eine Wohnfläche von 130 qm und eine Grundstücksgröße von 1000 qm überschreitet, müßt ihr nicht verkaufen. Allerdings müssen bei Antragstellung alle Unterlagen, die euer Haus betreffen, vorgelegt werden, aber das ist nur bei der allerersten Antragstellung der Fall.
Wohngeld bzw. in eurem Fall: Lastenzuschuss: Den erhaltet ihr mit Sicherheit. Ich würde aber rein rechnerisch überlegen, was für euch am besten ist, sowohl vom finanziellen Aspekt her gesehen, als auch vom formalen, denn Wohngeld bzw. Lastenzuschuss zu beantragen ist um ein Vielfaches unkomplizierter und weniger stressig. Falls nämlich deine Ehefrau "Hausfrau" ist, müßte sie sich im Falle einer Hartz IV-Beantragung dem Arbeitsmarkt ständig zur Verfügung stellen und bei Nichtbeachtung oder Bewerbung etc. mit Sanktionen rechnen. Beim Wohngeld / Lastenzuschuss ist das nicht der Fall.
Gruß. lirafe -
Hallo Peteris,
eine weitere Möglichkeit wäre zu Prüfen ob der Kinderzuschuss für euch in betracht käme, bevor ihr einen Antrag auf aufstockend ALG II stellt. Der Antrag auf Kinderzuschuss ist bei der zuständigen Familienkasse zu stellen.
LG
Kätzchen -
Daran hatte ich auch schon gedacht aber ich denke das für den Kinderzuschuß das einkommen zu gering sein dürfte.
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zuerst mal muss geklärt werden, ob die frau erwerbsfähig ist
wohngeld muss er so oder so beantragen und wäre auch besser, denn er ist nicht alg ii berechtigt, da rentner
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