Ich muss im April den Weiterbewilligungs-Antrag für mich und meine Frau stellen.Meine Frau pflegt ihren
Vater und erhält dafür jetzt 215 € Pflegegeld.Das Pflegegeld soll ja nicht aufs ALG 2 angerechnet werden
aber muss ich es trotzdem im Weiterbewilligungsantrag als Einkommen angeben ?--
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ja, fehlende angaben könnten strafrechtliche konsequenzen haben
heißt, aber nicht, dass das geld voll angerechnet wird
und wenn, dann nur in bereinigter form
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