Hallo,
weiß nicht, ob folgendes Thema schon mal dran war, brauche aber mal ne den aktuellen rechtlichen Stand zu folgendem:
Ich beziehe ALG 2 und habe eine regelmäßigen gemeldeten geringfügig entlohnten Job auf 165 Euro Basis mit maximal 12-14 Stunden die Woche was auf meiner Steuerkarte mit Klasse 1 läuft. Der Job läuft nur abends, da es in einer Disco ist.
Nun bekam ich ein weiteres Angebot für 8 Tage genau mit unterschiedlicher Stundenzahl für 4,50 / Stunde auf der Basis eines "kurzfristig geringügig entlohnten Jobs". Der läuft tagsüber, also kann ich beide Jobs machen. Und bei 4,50 / Stunde komme ich in diesen 8 Tagen weit über die 165 Euro....!!!! Der Arbeitsvertrag würde über genau 8 Tage laufen und fertig.
Problem: Habe nur eine Steuerkarte ! Kann das Angebot aber auch ohne Karte machen, müsste es aber selber versteuern (wie geht das?)
Bekomme ich sowas bei der ARGE durch? Und wie wird dann diese 8 Tage berechnet? Es sind lediglich nur diese 8 Tage im Rahmen einer Veranstaltung. Bei meinem gemeldeten Job kann ich ja 113 Euro behalten, der Rest wird mir abgzogen.
Noch habe ich dem zweiten Angebot nicht zugesagt, da ich mir unsicher bin, was am Ende als Betrag in dem betreffenden Monat übrig bleibt und was das alles steuerlich bedeutet..
Danke
Felix