Umzug in nicht angemessene Wohnung/ Mietkosten aber angemessen!

  • Hallo zusammen,


    würde mich um sehr wichtige Infos freuen!


    Mein Bruder wird in absehbarer Zeit arbeitslos.
    Aufgrund seiner Vermögensverhältnisse steht im ALG2 zu.


    Er ist 27 Jahre alt, alleinstehend, wohnt zur Zeit in einer 1 Zimmer Wohnung, wo sprichwörtlich der Wind durchpfeifft.
    Nun überlegt er, ins Haus unserer Mutter zurückzuziehen.
    Der Mietvertrag würde in Kürze unterschrieben werden.


    Der Haken: Die Wohnung (eigener Eingang, eigene Zähler) hat ca. 75qm, würde aber vom Mietpreis her
    in einem angemessenem Rahmen liegen (PLZ-Bereich 94469).
    Würde er die Whg. bezahlt bekommen?
    Die QM sind wohl deutlich zu hoch?!?!? Ist nicht der Mietpreis inkl. Betriebskosten und Wasser/Heizkosten
    entscheidend für die Zu- bzw. Absage?
    Wieviel kann man max. an Wohngeld bekommen in diesem PLZ-Bereich?


    Haben in der Familie keine Ahnung wie das abläuft mit der Arge und wären für hilfreiche Posts sehr dankbar!


    Viele Grüße,



    vorhand:)

  • Hallo vorhand,


    die Wohnung ist dann angemessen, wenn sich Größe und Kosten innerhalb jener, von der zuständigen ARGE vorgegebenen Höchstgrenzen bewegt. 75 qm sind da entschieden zuviel für 1 Person, da müsste die Miete schon spottbillig sein, dass die ARGE da ein Auge zudrückt.
    Aber wenn Dein Bruder jetzt noch arbeitet, bekommt er doch erstmal ALG I für den Fall der Kündigung!


    vG Berthold

  • @ Berthold


    vielen Dank für Deine Antwort.


    DIe Warmmiete inkl. Heiz- und Betriebskosten läge bei ca. 370,- mtl.
    Nachzahlungen wären nicht zu erwarten.
    Bei kleineren Wohnungen ist die Höhe der Warmmiete teilweise höher.
    Bei dem Vermieter der 75qm Wohnung handelt es sich ja um die Mutter, daher dieser
    günstige Preis.


    Ich hatte mal gehört, dass es eine Art Wohngeldpauschale geben soll, wenn die Wohnung zwar zu groß, von der Miete aber angemessen sein soll.



    Gibt es evtl. noch jemanden, der etwas dazu sagen könnte?:confused:

  • Hallo Vorhand,


    es kann sein, dass die ARGE einen gewissen Anteil der Betriebskosten nicht zahlt, nämlich den der auf die überschüssigen m² abfällt. Das kann aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
    Wenn dein Bruder erst ALG II beantragt und dann umzieht, gibt es Probleme mit der ARGE. Sie werden dann nur den Betrag an Miete zahlen, den die alte Wohnung gekostet hat. Ein Umzug muss immer genehmigt werden.
    Dein Bruder sollte sich vorab unverbindlich bei der ARGE erkundigen, wie das gehandhabt wird mit zu großen Wohnungen.
    Ist denn die alte Wohnung günstiger als die neue? Ich weiß nämlich nicht, ob es Ärger gibt, wenn dann beim Antrag der SB das Datum der Mietvetragsunterzeichnung sieht. Es könnte deinem Bruder unterstellt werden, dass er in der Gewissheit einer baldigen Arbeitslosigkeit schnell noch eine größere und teurere Wohnung bezogen hat, da diese dann ja bald vom Amt übernommen wird.
    Ist ein bisschen heikel die Geschichte.


    LG, Jalale.