Mietschulden

  • Halöchen...


    die Sache ist folgende.
    Ich wohne mit meinem Freund zusammen in unseren eigenen Wohnung.
    Aus der Zeit bevor ich hier gewohnt habe sind noch ca. 125€ Mietschulden offen
    und von der letzten Nebenkostenabrechnung sind auch noch 400€ offen.


    Das heißt wir schulden unserem Vermieter ca. 525€.
    Wir bekommen beide Hartz 4 und ich bin auch noch im 4Monat schwanger.


    Wir haben nun also versucht ein Zinsloses Dahrlehn beim Amt zu bekommen.
    Allerdings würde uns dort gesagt das unsere Mietschulden zu gering seien.
    Angeblich würden die 400€ nicht als Mietschulden zählen und selbst wenn würden sie uns erst ein darlehn stellen wenn wir mindestens 2Monatsmieten Schulden hätten.


    Nun haben sich unsere Vermieter und das Amt mal zusammen gesetzt und die ihrer Meinung nach "perfecte und einzige Lösung" soll nun sein das und jedem Monat 100€ vom Amt abgezoggen werden und das Amt das Geld direkt an den Vermieter bezahlt.


    Was mich allerdings daran stört ist das wenn versicherung und sowas abgeht das geld mehr als knapp ist oder das wenn man mal mehr geld übrig hat man nicht mal mehr zahlen kann. Und zu allem Überfluss kann mein Freund mit dieser vereinbarung seine private Insolvenz nicht machen.(Und bevor die frage kommt die mietschulden sollen nicht mit in die insolvenz weil unsere chancen auf eine andere wohnung dann gegen 0 gehen)


    Söö vieleicht hat ja irgendeiner einen Tipp für mich ich weiß nämlich nicht mehr weiter.
    lg und danke im vorraus
    die sanni

  • Hallo sambd,


    was Dein SB mit seiner Aussage bzgl. der 2 Monatsmieten rüberbringen wollte ist:
    Wenn ein Mieter mit mehr als 1 Monatsmiete in Rückstand gerät hat der Vermieter das Recht der fristlosen Kündigung. In diesem Falle würde der Wohnungsverlust drohen und eben dann KANN die ARGE ein Darlehen zur Beseitigung der Mietschulden gewähren, um Wohnungsverlust zu vermeiden.


    Einen Abzug von € 100 finde ich etwas happig, denn so groß ist der Betrag Deiner Mietschulden nun ja auch wieder nicht. Dieser Abzug liegt deutlich über der Dir zumutbaren Belastungsgrenze. Bei Krankenkassen-Zuzahlungen liegt diese bei 2% der Regelleistung x 12 Monate. Darauf solltest Du Deinen SB mal hinweisen und Deinerseits eine Ratenhöhe vorschlagen.


    vG Berthold

  • Halöchen...


    Also mein Problem ist weniger die Ratenzahlung.
    Und wenn Ratenzahlung dann 100€ um es schnellst möglich los zu werden,
    muss dann eben irgendwie gehen.


    Das Problem ist eher die Private Insolvenz.
    Wenn wir beispielsweite ein darlehnt vom amt hätten würde das nicht mit rein zählen,irgendwie.


    Naja wir haben morgen nochmal ein Termin beim Vermieter und wollen nochmal reden.
    Mein Schwiegervater die Idee das man eventuell mit denen reden könnte über eine Abtrittserklärung der Genossenschaftsanteile. Naja abwarten.


    Werde mich auf jedenfall melden.
    lg die sanni