Hallo,
ich will umziehen innerhalb meiner stadt. eine angemessene bezahlbare wohnug zu finden is fast unmöglich.
eine wohnung wurde schon abgelehnt. die würde ich beziehen wollen. würde halt notgedrungen etwas zuzahlen vom regelsatz. kaution und umzugskosten müsst ich auch selbst übernehmen da die wohnung ja nicht angemessen ist. nun zu meiner problem. der vermieter möchte wissen wieviel das amt übernimmt. sie lehnen aber nur die wohnung schriftlich ab . mehr nicht. sie geben mir nicht schriftlich das sie ja den maxmalsatz übernehmen (müssen?). ohne bekomm ich die wohnung aber nicht. meine jetzige wohnug ist auch über dem maximalen mietsatz. bekomme etwas vom regelsatz abgezogen automatisch. was passiert wenn ich doch einziehe ? ich bin der meinung das sie den mximalenmietsatz zahlen (müssen)? bin mir nich sicher. kann mann das so machen? einfach einziehen? sofern der vermieter sich drauf einlässt. da ich dies aber nicht glaube da er die bestätigung will wieviel die arge zahlt frage ich: wenn ich die wohnung beziehen will is die arge nich verpflichtet mir schriftlich zu sagen wieviel sie von DIESER NICHT ANGEMESSENEN wohnung übernimmt wenn ich sage ich will diese wohnung.
Vielen Dank im Voraus.
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Ich würde ja vermuten, dass der Vermieter auch noch andere Mieter im Auge hat. Dennoch wäre es aus meiner Sicht (und für dich) fatal, wenn Du einfach einziehen würdest.
Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten der Wohnungssuche Du nutzt. Nur Internet? Nur Zeitungen? Natürlich wird es auch aus Mietersicht manchmal schwer zugeständnisse zu machen, aber ne renovierungsbedürfte Wohnung liegt oftmals unter dem Angemessenen Preis, ist dafür eben nicht ganz so komfortabel und ab und an muss man was reinstecken.Zur rechtlichen/Hartz-4-Lage können Dir andere sicher besser helfen.
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Hallo HaschMich,
die ARGE stellt eine schriftliche Genehmigung aus für eine angemessene Wohnung. Ist die Wohnung unangemessen, wirst du von der ARGE auch kein Schriebsel bekommen.
Es werden für die neue Wohnung soviel Kosten übernommen, wie auch die alte Wohnung gekostet hat. Wenn du da also den Maximalsatz bekommen hast, bekommst du den jetzt auch.
Aber such dir doch lieber eine angemessene Wohnung, dann ersparst du dir Stress. Außerdem wirst du im Fall einer angemessenen Wohnung den Umzug genehmigt bekommen, da deine jetzige ja teurer ist. Damit verbunden könnten auch sämtliche mit dem Umzug in Verbindung stehende Kosten übernommen werden.LG, Jalale.
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Hallo zusammen,
wenn der Umzug nicht zwingend notwendig ist, werden trotz Angemessenheit die Umzugskosten dennoch nicht übernommen. Vielleicht ist ja das der Grund für die Weigerung der ARGE.
HaschMich
Denk mal über Deine Gründe für den Umzug nach und versuche diese Deinem SB nahe zu bringen!vG Berthold
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