Was kommt an Rückzahlungen auf mich zu?

  • Hallo!
    Ich (in eheähnlicher Gemeinschaft lebend) erhielt 2 Jahr lang Hartz IV. Immer unterschiedlich hoch, da mein Partner berufstätig ist und sein Verdienst angerechnet wird.
    Zu Beginn des Leistungsempfangs erhielt ich etwa 600 ,-€ (inkl. Zuschuss nach Bezug von ALG I), zum Schluss (Dezember2008) nur noch 120,-€. Da die Verdienstabrechnungen meines Parners erst in der Mitte des Folgemonats eintrudelten, wurden mir zum Schluss nur noch rückwirkend Leistungen zugesprochen, d.h. die Novemberabrechnung war entscheidend für die Dezemberleistungen. Ich erhielt Ende Dezember ca. 120,-€ Leistungen, obwohl noch keine Abrechnung vorlag.
    Nun hat mein Partner im November aber Auslöse für eine Montagetätigkeit im Ausland mit auf seiner Abrechnung stehen und die ARGE entschied dann im Januar, dass ich überhaupt keinen Leistungsanspruch habe und ich warte auf eine Rückforderung der ARGE.
    Ich habe wahrscheinlich seit dem überhaupt keine Leistungsansprüche mehr, aber die ARGE hat sich noch nicht gemeldet. Was kommt da auf mich zu?
    Muss ich das erste Geld (welches im Jahr Okt.2006 am Anfang des Monats gezahlt wurde) auch zurückzahlen? Oder wird es nur die für Dezember gezahlte Summe von ca. 120,-€ sein?
    Ist es überhaupt rechtens, dass die Auslöse (Spesen für Auslandsaufenthalte) als Einkommen angerechnet wird?
    Und muss ich mich rückwirkend krankenversichern?

  • Hallo finn-mimi,


    es gilt das Zuflussprinzip, d.h. in dem Monat, in dem Einkommen eingenommen wird, wird es auf das ALG II angerechnet. Wann hat dein Partner denn die Auslösesumme überwiesen bekommen?
    Wenn die im Dezember kam, musst du die 120,- zurückzahlen. Das kann auch in Raten geschehen, musst du mit der ARGE aushandeln.
    Sollte dein Partner die Auslöse erst im Januar erhalten haben, musst du gar nichts zurückzahlen. Ist sie im November reingekommen sind folglich 240,- zurück zu zahlen. Vorherige Leistungen werden nicht zurück verlangt.
    Du musst dich demzufolge auch nicht rückwirkend krankenversichern. Wie das dann mit der KV für die betreffenen Monate ist, weiß ich nicht. Da solltest du bei Amt nachfragen, wenn der Bescheid da ist. Ich könnte mir vorstellen, dass du das nicht zurück zahlen musst, da die Leistung ja schon verrechnet ist.


    LG, Jalale.

  • Hallo advokat!
    Was heißt wirklich Spesen? Er erhält von seinem Arbeitgeber steuerfreie Leistungen für die Verpflegung im Ausland. Ist das nun Einkommen. Die Arge beruft sich auf §11 ABs.1 SGB II und meint es ist Einkommen.


    Hallo jalale!
    Mein Partner hat die Auslöse im November erhalten und seit dem habe ich gar keine Leistung mehr erhalten außer den besagten 120,- Euro.
    Ich muss demzufolge nur diese zurückzahlen, oder?
    Also Leistungen, die ich am Anfang meines Leistungsbezuges erhielt, muss ich nicht zurückzahlen?

  • Hallo Finn-mimi,


    Advokat hat es schon geschrieben: Auslöse ist der Spesensatz den Dein Lebenspartner wegen seiner Abwesenheit von Zuhause von seinem Arbeitgeber gezahlt bekommt, wäre dem nicht so könnte er diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen!


    Spesen sind aber kein Einkommen sondern eine Aufwandsentschädigung, die Auslöse somit als Berechnungsgrundlage des Leistungsanspruches mit heranzuziehen ist meiner Ansicht nach somit nicht gerechtfertigt, so sieht es ja auch Advokat.


    Wenn jetzt also ein anBescheid darauf hin erfolgt wonach der Leistungsansapruch gekürzt oder gar gänzlich entfällt, erfolgt umgehend Widerspruch einlegen.


    @ Jajale - nicht immer wenn sogesehene Einnahmen da sind muss automatisch das Zuflussprinzip gelten!


    Gruss

  • Die ganze Geschichte zieht sich seit November!
    Ich habe Widerspruch eingelegt und daraufhin kam von der Arge die Angabe, dass auch Auslöse als Einkommen anzurechnen sei und sie beriefen sich wie schon gesagt auf den $11 Abs.1(SGB II).
    Bei der ersten Berechnung hatte ich einen Monat Frist zum Widerspruch, als ich dann die erneute Berechnung mit Begründung erhielt hatte ich nur noch eine Frist von einer Woche erhalten, die ist jetzt natürlich schon um.
    Also das mit den Widersprüchen kann ich wohl vergessen!
    Heute erhielt ich abschließend den Bescheid, dass ich auch für die Zukunft keinen Leistungsanspruch mehr habe.
    Nach zwei Jahren Hartz IV habe ich um ehrlich zu sein resigniert und es ist mir eigentlich egal, ob ich Anspruch auf 100,- € gehabt hätte oder nicht. Ich will nur noch in Ruhe gelassen werden und nicht mehr diesem Psychodruck und Papierkrieg ausgesetzt sein. Es füllen sich inzwischen Aktenordner mit Schriftverkehr auf meinem Schreibtisch.
    Ich will nur nicht betrogen werden! Und ich habe das Gefühl, dass ich das werde und zwar von der ARGE!
    Kann mir nicht irgendjemand sagen, was ich wirklich tun kann?