Kaum hat man ein Thema hinter sich, folgt das nächste...sowas.
Also...folgende Situation. Ich für meinen Teil bin ungelernt (wobei ich dummerweis enichtmal nen gescheiten Schulabschluss habe) und lebe seit etlichen Jahren mit meiner Großmutter (Granny, Oma, wie auch immer) zusammen, die lange Zeit für mich aufgekommen ist. Ich habe Hartz IV beantragt und, wie man etwas drunter sehen kann, auch genehmigt bekommen.
Jetzt liegt die Sache aber so, dass ich von der Integration in den Arbeitsmarkt (vergessen ja viele, dass es eigentlcih auch darum geht) befreit bin, weil ich angegeben habe, Granny etwas zu pflegen. Der MdK hat aber im ersten Gutachten noch nicht den zeitlichen Aufwand gesehen, der nötig wäre um Pflegestufe eins zu bekommen.
Da sich die Sache aber etwas hingezogen hat, wir din kürze ein zweites Gutachten erfolgen.
Zur Frage:
Die von der ARGE meinten, Pflegegeld würde nicht auf das Hartz IV angerechnet, weils ja zweckgebunden ist. Mag schön und gut sein - und erleichtert sicher so einiges. Und da liegt auch das Problem nicht.
Was passiert aber nun, wenn ich ausziehe? Das wäre ja widersinnig, weil ich ja angebe (wahrheitsge,äß) dass ich mich 10-14 Stunden am Tag mehr oder minder um sie kümmere (Haushaltsführung, Essen und und und) - wenn ich mir aber nun eine Wohnung nehme, um nicht obdachlos dazustehen wenn sie eines Tages mal stirbt, bin ich doch - irgendwie - gehandicapt. Oder? Sie ist mir im Moment zu wichtig, als dass ich ausser Haus arbeiten könnte, leider. *profitiert aber von den Erfahrungen die mit ihr macht*
Bin für jedes Statement dankbar.
Tante Edit sagt übrigens dass ich 25 bin